20.10.2009 - Schweiz

Einheitliches Strafmaß in der Schweiz


Der Kanton St. Gallen will im Kampf gegen Gewalt und Pyrotechnik bei sportlichen Großveranstaltungen in der Schweiz eine Vorreiterrolle übernehmen. In Zukunft sollen alle Gewalttäter gleich behandelt werden. In zwei Wochen wird entschieden

Die neuen „Richtlinien für die Strafzumessung bei Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen“, wie der erarbeitete Katalog offiziell heißt, soll den Untersuchungsrichtern im Kanton St- Gallen bei der Urteilsfindung behilflich sein. Die Richtlinien sind als Stufenmodell aufgebaut, so würde Medienberichten zufolge beispielsweise das Mitführen von Pyrotechnik beispielsweise mit 60 Tagessätzen und das Zünden der mitgeführten Artikel mit 90 Tagessätzen geahndet werden. Bei der Gefährdung anderer Personen durch Pyrotechnik droht dem Täter sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 14 Monaten. Des Weiteren spielt auch der Ort der verwendeten pyrotechnischen Gegenstände eine maßgebliche Rolle und ob der oder die Verdächtigte als Mitläufer oder Anführer fungierte. Das St. Gallener Modell, soll in zwei Wochen im Kanton verabschiedet werden und dient auch auf der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) Mitte November als landesweites Beispiel, da im Sommer extra eine Delegation für die Bekämpfung von Hooligans in der Schweiz ins Leben gerufen wurde. (Faszination Fankurve, 20.10.2009)

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