28.05.2019 - Borussia Dortmund

„Ergebnis ist und bleibt ein Skandal“


Weil Fans von Borussia Dortmund am 12. Mai 2018 beim Auswärtsspiel in Sinsheim den TSG Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp beleidigt haben sollen, wurden drei BVB-Fans gestern zu Geldstrafen in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt. Doch sowohl die Anwälte der Verteidigung, als auch die Staatsanwältin wollen in Revision gehen.

Neben den drei verurteilten BVB-Fans akzeptierten weitere Dortmund-Anhänger Strafbefehle wegen der Beleidigung von Dietmar Hopp. Die Rechtsanwälte der BVB-Fans hatten an den drei Verhandlungstagen vorm Amtsgericht Sinsheim mehrere Anträge gestellt, die jedoch alle abgelehnt wurden. Gegenüber den Ruhr Nachrichten sagte der Dortmunder Anwalt Stefan Witte, dass das Verfahren seinesgleichen suchen würde, was die Nichtbeachtung von Rechten angehe. „Vor dem AG Sinsheim soll ein selektives Feindstrafrecht etabliert werden, das Europa-, Verfassungs- und Prozessrechte der Betroffenen verbindlich negiert“, erklärte der Fananwalt Dr. Andreas Hüttl, der ebenfalls einen BVB-Fan verteidigte zum Vorgehen des Gerichts. Die Anwälte der Fans versuchten in Sinsheim vergeblich zu argumentieren, dass beleidigende Gesänge in Fußballstadien üblich und als Teil der Fankultur akzeptiert sind.


Den Anwälten war es nicht gelungen, Dietmar Hopp an einem der Verhandlungstage vor Gericht vorzuladen. Am vergangenen Sonntag gelang es den Anwälten jedoch mit Dietmar Hopp ein Gespräch im Golfclub St. Leon-Rot zu führen, wovon dem Gericht am Folgetag berichtet wurde.

Der Vorwurf, dass die nun verurteilten BVB-Fans den TSG-Mäzen mit Gesängen als „Sohn einer Hure“ beleidigten, wurden durch hochauflösende Videokameras und die Tonspur eines Richtmikrofons gestützt. Durch die Verhandlung vorm Amtsgericht Sinsheim wurde öffentlich bekannt, dass im Rhein-Neckar-Stadion nicht nur Videokameras, sondern auch Richtmikrofone am Gästebereich zum Einsatz kamen.

Die Fanhilfe Dortmund äußerte sich in einer Stellungnahme ebenfalls kritisch zum Urteil: „Das Verfahren wurde mit intensivsten Verteidigungsbemühungen über drei Verhandlungstage geführt. Weder vom Gericht zu prüfende Verfahrensvoraussetzungen, noch einer der unzähligen Anträge der Verteidigung konnten das Gericht oder die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, die erforderliche Sachverhaltsaufklärung zu veranlassen. Sämtlichen Beweisanträgen wurde von der Staatsanwaltschaft entgegengetreten, sowie vom entscheidenden Gericht abgewiesen. Als Ergebnis stehen nun schmerzliche Verurteilungen zu vierstelligen Geldstrafen fest. Mit den Argumenten der Verteidigung wurde sich ebenso wenig inhaltlich auseinandergesetzt wie mit den gestellten Anträgen. Ein faires Verfahren war zu keinem Zeitpunkt gewährleistet! Weder wurde dem Grundsatz der Waffengleichheit Rechnung getragen noch strafprozessual verankerte Verteidigerrechte gewährleistet.“ Via Kurznachrichtendienst Twitter erklärte die Fanhilfe Dortmund bereits gestern: „Heute ging es beim AG Sinsheim in Sachen #Hopp in die nächste Runde. Und auch dieses (vorläufige) Ergebnis ist und bleibt ein Skandal.“ Vom Amtsgericht Sinsheim wird der Fall nun zum Landgericht Heidelberg wandern. (Faszination Fankurve, 28.05.2019)

Fanfotos Borussia Dortmund




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