01.02.2019 - FC Hansa Rostock

Ermittlungen gegen Rostocker Hooligan-Gruppe eingestellt


Wie die Staatsanwaltschaft Rostock gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk bestätigte, wurden die Ermittlungen gegen die Rostocker Hooligan-Gruppe „Nordische Wut“ wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung mittlerweile eingestellt.

Die Hooligan-Gruppe „Nordische Wut“, die Mitte 2016 gegründet worden sein soll, hat nach eigenen Angaben bis September 2017 an etwa 17 verabredeten sogenannten Drittortauseinandersetzungen teilgenommen. Nachdem ein Video öffentlich wurde, indem sich die „Nordische Wut“ zu den Auseinandersetzungen zu Wort meldete, wurden im September 2017 die Ermittlungen aufgenommen, die nun eingestellt wurden.

Aus der Antwort der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Peter Ritter (Die Linke) geht hervor, dass die Ermittlungen keine feste Organisationsstruktur bei der Gruppe „Nordische Wut“ belegen und die Aussagen im veröffentlichten Hooligan-Video nicht verifiziert werden konnten, weshalb die Ermittlungen eingestellt wurden.

Laut Angaben der Landesregierung aus dem Jahr 2017 bestand die Rostocker Hooligan-Gruppe damals aus 50 bis 80 Mitglieder. 28 dieser Mitglieder seien in der Datei „Gewalttäter Sport“ eingetragen und gegen sieben Mitglieder soll im Zusammenhang mit politisch rechter Kriminalität ermittelt worden sein.

Am 22. Januar 2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Hooligangruppierungen als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden können. Betroffen waren damals die Hooligans Elbflorenz von Dynamo Dresden (Faszination Fankurve berichtete). In Folge des Urteils kam es zu einer Auflösungswelle bei Hooligangruppen in Deutschland, um einer Verurteilung als kriminelle Vereinigung zuvor zu kommen (Faszination Fankurve berichtete). Im Fall der „Nordischen Wut“ scheiterte nun der Versuch, die Gruppe als kriminelle Vereinigung einzustufen. (Faszination Fankurve, 01.02.2019)

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