25.03.2020 - 1. FC Nürnberg

Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch trotz gültigem Ticket


Weil ein Fan des 1. FC Nürnberg am 04. Mai 2019 beim Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg den Gästeblock des dortigen Stadions zwar mit einer gültigen Eintrittskarte betreten haben soll und sich dabei der Kontrolle durch den Ordnungsdienst teils entzogen habe, wurde wegen Hausfriedensbruch gegen den Club-Fan ermittelt.

Wie die Rot-Schwarze Hilfe nun öffentlich machte, sah die zuständige Staatsanwaltschaft den Straftatbestand des Hausfriedensbruch, anders als der VfL Wolfsburg und die Polizei, nicht als erfüllt: „Zuvor wurden die Videos der Stadionkamera, die u. a. den Gästeeinlassbereich filmen, ausgewertet, das Bildmaterial aufgearbeitet, nach Nürnberg geschickt und hier von den Nürnberger szenekundigen Beamten begutachtet. Danach folgten noch zwei Zeugenbefragungen und fertig war die Ermittlungsakte. Das Anzeigenvolumen mit Gewalttaten rund um den Fußball hatte einen statistischen Eintrag mehr. Bereits am 21.06.2019 war dann die mit Belastungseifer behaftete Polizei Wolfsburg wieder etwas klüger, denn der Oberamtsanwalt der Staatsanwaltschaft Braunschweig stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Erfüllung des Straftatbestandes des Hausfriedensbruchs ein. Begründet wurde dies dadurch, dass das Entziehen einer Kontrolle bzw. die Missachtung der Anordnung der anwesenden Ordner keinen Hausfriedensbruch darstelle, da der Beschuldigte hier offensichtlich mit einer gültigen Eintrittskarte das Stadion betreten habe. Viel einfacher und ohne Arbeitsaufwand hätten die Hobbyjuristen der Polizei Wolfsburg die Sache auch klären können, in dem diese einfach zum Telefonhörer gegriffen und bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt hätten, ob hier überhaupt ein Hausfriedensbruch vorliege oder nicht. Aber da wäre dann wohl der Eintrag in der Statistik über Gewalt in deutschen Fußballstadien weggefallen“, blick die Rot-Schwarze Hilfe auf den Fall zurück. (Faszination Fankurve, 25.03.2020)

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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