10.09.2019 - FSV Zwickau

Ermittlungen wegen Red Kaos-Zaunfahne eingestellt


Im Nachgang des Auswärtsspiels vom FSV Zwickau in Unterhaching kam es in der vergangenen Saison zu Ermittlungen nach Paragraph 86 Strafgesetzbuch. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelte auf Grund der verwendeten Red Kaos-Zaunfahne wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Konkret ging es um den Buchstaben „S“ in der Red Kaos-Fahne, der vom Layout so ähnlich gestaltet ist, wie bei vielen griechischen Restaurants oder bei der Band Kiss. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dennoch und warf den Zwickauer Ultras vor, dass das Symbol an den Schriftzug der Schutzstaffel (SS) im dritten Reich erinnere.

Das Red Kaos blieb wegen dieser Ermittlungen dem Auswärtsspiel beim TSV 1860 München am 31. Juli 2019 fern (Faszination Fankurve berichtete). Heute machte der FSV Zwickau dann öffentlich, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden.

„Nachdem vor geraumer Zeit bereits durch die Staatsanwaltschaft Zwickau nach eingehender Prüfung entschieden wurde, dass der Schriftzug RED KAOS nicht nach § 86a StGB strafbewehrt ist, hat sich die Staatsanwaltschaft München 1 letzte Woche dieser Auffassung angeschlossen und das im April eingeleitete Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO eingestellt. Das Zaunbanner kann somit in den Stadien wieder verwandt werden“, teilte der Drittligist dazu mit. (Faszination Fankurve, 10.09.2019)

Fanfotos FSV Zwickau




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