21.09.2015 - FC Hansa Rostock

Ermittlungsverfahren wegen ACAB-Fahne eingestellt


Gegen einen Fan von Hansa Rostock leitete die Duisburger Polizei ein Ermittlungsverfahren ein, weil er beim Spiel im der Ruhrgebietsstadt nach Abpfiff eine Fahne mit der Aufschrift „ACAB“ eingepackt haben soll. Die Polizisten fühlten sich beleidigt, doch das Verfahren wurde eingestellt. (Faszination Fankurve, 21.09.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Blau-Weiß-Roten Hilfe:

Hallo Hansafans,

Rodrigo Rotauge, Mitglied der Blau-Weiß-Roten Hilfe, bekam Post von der Polizei. Er soll bei einem der letzten Auswärtsspiele des F.C. Hansa Rostock in Duisburg eine Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten begangen haben. „Nix gemacht!“ dachte sich Rodrigo und wandte sich an einen BWRH-Anwalt.

Nach der Akteneinsicht, die zunächst ohne die offensichtlich vorhandenen Videoaufzeichnungen gewährt wurde und sich daher hinzog, lüftete sich das Geheimnis. Es ging um das in der Republik schon weit herumgekommene „ACAB“-Banner der Rostocker Fanszene. Bei besagtem Auswärtsspiel wurde Rodrigo dabei beobachtet, wie er das Banner, welches ein anderer Fan nach dem Spiel abgenommen hatte, in seinen Rucksack steckte. Die örtliche Polizei war sich nicht zu schade, deswegen ein Ermittlungsverfahren gegen Rodrigo einzuleiten. Die Rostocker Polizei wurde mit der Identifizierung betraut und die Staatsanwaltschaft bekam ebenso etwas zu tun.

Der BWRH-Anwalt legte in dem Verfahren dar, dass bereits das Abhängen des vermeintlich beleidigenden Banners keine Straftat darstellt, da es ein weiteres „Beleidigen“ verhindere. Das Einstecken des Banners, um es aus dem Stadion zu tragen, sei aber unter keinen Gesichtspunkten eine strafbare Handlung. Die Verteidigung forderte, dass das Verfahren einzustellen sei, was die Staatsanwaltschaft relativ zügig tat.

Die Blau-Weiß-Rote Hilfe übernahm in diesem Fall aufgrund der Absurdität und Ungerechtigkeit des Verfahrens in vollem Umfang die Kosten des Anwaltes. Durch das sofortige Informieren der BWRH und das zeitnahe Hinzuziehen eines Anwalts konnte bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren einer gerichtlichen Entscheidung entgegengewirkt werden, was die Kosten für unser Mitglied reduzierte. Es sind eben diese Verfahren, die man sich nicht gefallen lassen muss. Oftmals besteht die Gefahr, dass bei Untätigkeit ein Strafbefehl erlassen wird, frei nach dem Motto: „Er wird`s schon schlucken“.

Um dem vorzubeugen, werdet Mitglied!

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock

Fanfotos FC Hansa Rostock




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