08.04.2011 - FC St. Pauli

Erstes Geisterspiel in der Bundesliga


Der FC St., Pauli musste nach der 0-2 Niederlage gegen den FC Schalke 04 nun einen weiteren Rückschlag einstecken. Der DFB-Kontrollausschuss bestätigte heute den Antrag des Sportgerichts von Donnerstag, das Heimspiel gegen Werder Bremen hinter verschlossenen Türen auszutragen.

Bei der Freitagabendpartie in der vergangenen Woche wurde beim Stand von 0-2 kurz vor Ende der regulären Spielzeit abgebrochen. Grund war ein Bierbecherwurf von der Haupttribüne des Millerntors auf den Schiedsrichterassistenten, der infolge der Attacke sich nicht mehr in der Lage sah, die Partie ordnungsgemäß zu Ende zu bringen. Schiedsrichter Aytekin schickte daraufhin beide Mannschaften frühzeitig in die Kabinen.

Der DFB-Spoortgericht begründete das harte Urteil damit, dass ein Spielabbruch ein schwerer Eingriff in das Spielgeschehen darstellt, den es auch konsequent zu ahnden gilt. Das Urteil das Heimspiel gegen Werder Bremen am 23. April ohne Zuschauer auszutragen solle auch nach Angaben des Vorsitzenden des Sportgerichts Hans E. Lorenz keineswegs die Initiative des Kiezclubs bei der Förderung einer besonderen Fankultur infrage stellen. Bis Montag kann der Bundesligist noch Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung beantragen.

Der Bund der Deutschen Kriminalbeamten zeigte sich gegenüber Medienvertreter entsetzt und bewertet das harte Urteil gegen den FC St. Pauli als Überreaktion. So sei Gewalt mit nichts zu rechtfertigen, doch dürfe man zwei Vereine und deren Anhang deswegen nicht in Geiselhaft nehmen.


Bereits 2004 und 2006 gab es Geisterspiele in Deutschland. 2004 wurde in der 2. Bundesliga die Partie TSV Alemannia Aachen gegen den 1. FC Nürnberg vor leeren Rängen wiederholt, nachdem der damalige Glubb-Trainer Wolf von einem Wurfgeschoss am Kopf getroffen wurde. Im Oktober 2006 kam es beim DFB-Pokalspiel zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC Berlin ebenfalls zu einem Becherwurf auf einen Unparteiischen. Die Schwaben mussten daraufhin ein Meisterschaftsspiel ohne Zuschauer austragen und eine Geldstrafe von 10.000 Euro begleichen. (Faszination Fankurve, 08.04.2011)

Fanfotos FC St. Pauli




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