26.07.2021 - Eintracht Braunschweig

Fan ging vor Gericht erfolgreich gegen Stadtverbot vor


Ein Eintracht Braunschweig-Fan, der am 26. November 2018 beim Auswärtsspiel in Münster bei einer Autokontrolle der Polizei mit einem Stadtverbot belegt wurde und die Partie im Preußenstadion deswegen verpasste, klagte gegen die Polizei-Maßnahme.

Wie die Blau-Gelbe Hilfe nun mitteilte, war der betroffene Fan, der von Fananwalt René Lau aus Berlin vertreten wurde, vorm Verwaltungsgericht Münster erfolgreich. Das ausgesprochene Stadtverbot war rechtswidrig, die Staatskasse muss deshalb auch die Prozesskosten tragen.

„Im November 2018 wollte unser Mitglied das Auswärtsspiel unserer Eintracht in Münster besuchen. Die Reise trat er mit anderen Fans mit dem Pkw an. In Münster angekommen, wurde das Fahrzeug von der Polizei kontrolliert. Alle Insassen und der gesamte Pkw wurden durchsucht. Es wurden Fotos gemacht und die Beamten teilten allen Personen mit, dass sie nach Beendigung der Maßnahme das Stadtgebiet von Münster zu verlassen haben. Weder wurde ihnen eine Straftat vorgeworfen noch ein sonstiger Grund mitgeteilt. Unser Mitglied kam dem nach und begab sich umgehend auf den Heimweg. Das gesamte Problem schilderte er der Blau-Gelben Hilfe. Wir berieten uns mit Rechtsanwalt René Lau, was zu tun sei. Er riet zur einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster, die dann auch mit unserer Hilfe eingereicht wurde. Dabei handelte es sich um eine sogenannte Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme. In den gerichtlichen Schriftsätzen versuchte die Polizei das Ganze im Nachhinein damit zu rechtfertigen, dass die Vermutung vorlag, dass unser Mitglied an einer Sachbeschädigung auf einer Raststätte beteiligt gewesen sein soll. Dafür gab natürlich auch die Verwaltungsakte nichts her. Und so war es nur folgerichtig, dass jetzt das Verwaltungsgericht an die Polizei den rechtlichen Hinweis gab, dass nichts für eine Beteiligung an einer Straftat spreche und das vor Ort ausgesprochene Stadtverbot unverhältnismäßig gewesen sein dürfte. Danach erklärte dann die Gegenseite selbst das ausgesprochene Stadtverbot für rechtswidrig und hob es auf. Damit hatten wir alles erreicht und das Gericht legte auch der Gegenseite alle Kosten auf. Das nennt man dann wohl Erfolg auf der ganzen Linie. Auch dieses Beispiel zeigt wieder einmal, dass es sich als Fußballfan lohnt, nicht alle Maßnahmen und Schikanen der Polizei hinzunehmen sondern sich dagegen zu wehren. Wir danken Rechtsanwalt René Lau und allen Beteiligten, die dieses positive Ergebnis möglich gemacht haben“, teilte die Blau-Gelbe Hilfe, die Eintracht Braunschweig-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz hilft, dazu mit. (Faszination Fankurve, 26.07.2021)

Fanfotos Eintracht Braunschweig




Weitere News:
25.10.2021: Kritik am Polizeieinsatz gegen Braunschweig-Fans in Hannover
18.08.2021: „Angriff auf einen elementaren Teil der Fankultur“
26.04.2021: Stimmung hinterm Stadion, statt Gesänge vom Band
27.02.2021: Verein antwortet auf Statement der Ultrà-Szene
04.02.2021: Vorm Derby: Braunschweiger Fanszene mit Motivationsaktion

Alle 229 News anzeigen