05.04.2017 - 1. FC Nürnberg

Fan verdächtigt, obwohl er auf einer Taufe war


Nachdem das Landeskriminalamt ein Kamerabild aufgearbeitet hat, das unscharf gewesen sein soll, mit dem dennoch nach einem Fan des 1. FC Nürnberg gefahndet wurde, macht die Rot-Schwarze Hilfe nun öffentlich, dass deshalb ein Fan verdächtigt wurde, der zur Tatzeit auf einer Taufe war.

Dies konnten Zeugen und Gruppenfotos der Tauffeier belegen, weshalb die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Der Rechtsanwalt der Rot-Schwarzen Hilfe kam schon vorher zu der Einschätzung, dass die Qualität des Fotos nicht ausreiche, um die abgebildete Person zu identifizieren. Der Fan, der zum Tatzeitpunkt auf der Taufe war, wurde zuvor gebeten, seine Fingerabdrücke und eine DNA-Probe abzugeben, was jedoch verweigert wurde.

Im gleichen Fall wurde bereits ein weiterer FCN-Fan verdächtigt und nach einer Wohnungsdurchsuchung eine seiner Textnachrichten an eine Klassenkameradin fehlinterpretiert. Eigentlich ging es um eine Prüfung in der Schule, doch die Polizei sah in der Nachricht zunächst ein Geständnis (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 05.04.2017)


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Beistand von ganz oben: „Fahndungshilfe“ der Polizei erweist sich als Niete

Sogenannte Fahndungshilfen ermuntern offenbar zu besonders engagierter Polizeiarbeit: Nicht nur unser Mitglied Otto Hansig, der wegen seiner Hoffnung, nicht in der ersten Schulbank der Schulklasse sitzen zu müssen, der Polizei als besonders verdächtigt galt (Bei ARD, ZDF und der Polizei stehen Sie in der ersten Reihe – wie leicht es zu Missdeutungen zulasten eines Beschuldigten kommen kann), sondern auch Otto Maier (ebenfalls RSH-Mitglied mit geändertem Namen) geriet ins Fahndungsvisier der Nürnberger Polizei – wegen angeblicher Beteiligung an derselben Straftat wie Otto Hansig.

Dabei setzte die Polizei bei ihrer Ermittlungsarbeit zunächst einmal auf das Wunder der Technik und ließ ein Kamerabild vom Landeskriminalamt aufbereiten mit dem Auftrag: Maximale Erhaltung von Details, Kantenschärfung und Vergrößerung. Heraus kam ein „Foto“ äußerst schlechter Qualität, fortan auch als „Fahndungshilfe“ bezeichnet. Die schlechte Qualität hielt Nürnberger SKBs allerdings nicht davon ab, sich mit diesem Foto ca. vier Monate nach dem angeblichen Tattag während eines Heimspiels auf die Suche nach passenden Personen zu begeben.

Und siehe da, beim Betrachten der Glubbfans in ihrer Heimkurve hat es "zoom" gemacht: Ein Beamter erspähte Otto Maier, der sich zum Anfeuern der Mannschaft in vorderster Reihe des Blocks befand. Wohlgemerkt: nicht etwa am Tattag, sondern vier Monate später. Und nun folgte auf das Wunder der Technik die überraschende Feststellung der Polizei, die Person auf der Fahndungshilfe und Otto Maier sähen sich „sehr ähnlich“. Es folgte das Übliche: Ladung zur Beschuldigtenvernehmung und erkennungsdienstlichen Behandlung und Anregung einer richterlich angeordnete DNA-Probe gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sodann fragte der Staatsanwalt auch bei dem zwischenzeitlich eingeschalteten RSH-Anwalt nach, ob denn eine DNA-Probe freiwillig abgeben werde.

Nein, weder erkennungsdienstliche Behandlung noch DNA-Entnahme, antwortete der Anwalt. Die von der Polizei beschriebene „Ähnlichkeit“ zwischen Otto Maier und der Fahndungshilfe sei nicht nachvollziehbar, so der RSH-Anwalt, denn die auf der Fahndungshilfe eingezeichnete Person sei „nicht ansatzweise in einer Art und Weise erkennbar, dass man eine Ähnlichkeit mit einer anderen Person in Betracht ziehen könne“.

Ob dieser Einwand allein gereicht hätte, um einer richterlich angeordneten DNA-Probe und erkennungsdienstlichen Behandlung zu entgehen? Die Frage muss offen bleiben, denn Otto Maier konnte sich diesmal nicht nur anwaltlichen Beistands bedienen. Ausgerechnet zum Tatzeitpunkt befand er sich nämlich auf einer Tauffeier und legte Beweise vor: die Taufeinladung, ein Gruppenfoto vor dem Taufbecken und mehrere Teilnehmer der Taufzeremonie als Zeugen. Ein Tatverdacht bestehe nicht mehr, antwortete der Staatsanwalt, und stellte das Verfahren ein.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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