25.12.2011 - Borussia Dortmund

Fanabteiltung fordert Verurteilung der TSG Hoffenheim


Die BVB Fanabteilung fordert, dass die TSG Hoffenheim durch den DFB-Kontrollausschuss in der Akustikaffäre bestraft wird. Zwar wird der verantwortliche Hausmeister strafrechtlich nicht belangt, aber eine Strafe durch den DFB wäre trotzdem möglich und durchaus auch nicht unüblich.

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der BVB Fan- und Förderabteilung:

DFB muss Meinungsfreiheit schützen

Wegen „erwiesener Unschuld“ hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg ihre Ermittlungen im „Fall Hoffenheim“ eingestellt. Damit führen die vielen Anzeigen, die BVB-Fans im Anschluss an die Vorfälle vom 13. August 2011 unter anderem wegen Körperverletzung bei der Polizei Heidelberg gestellt hatten, nicht zu einer Anklageerhebung und damit auch nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Verantwortlichen. Doch nun wird es erst richtig spannend. Jetzt ist es an der Zeit, dass die gesamte Angelegenheit durch den DFB-Kontrollausschuss untersucht und bewertet wird.

Am zweiten Spieltag der aktuellen Saison hatte der Hausmeister der Rhein-Neckar Arena laut eigenen Angaben eine Beschallungsanlage im Tunnel unter dem Gästeblock aufgestellt, um Schmähgesänge gegen die TSG Hoffenheim und ihren Mäzen Dietmar Hopp zu übertönen.

Das schrille Geräusch wird einigen sicherlich noch bekannt sein, es hat aber, so besagt es ein Gutachten, keinen Einfluss auf die Gesundheit von uns Borussen haben können. Die maximale Dezibel-Stärke habe dafür nicht ausgereicht. Der zur Verantwortung gezogene Hausmeister muss damit keinerlei strafrechtliche Konsequenzen mehr befürchten, weil seine Handlung nicht ursächlich für den zumindest in einem Fall nachweislich erlittenen Tinnitus sein kann.

Damit ist diese Angelegenheit aus unserer Sicht aber noch lange nicht abgeschlossen und vollständig aufgeklärt bzw. „gewürdigt“. Denn nur weil es einem Verein, seinen Zuschauern und den Mitarbeitern nicht gefällt, was andere Fans akustisch von sich geben, auch wenn dies inhaltlich noch so verwerflich ist, ist es nicht vertretbar, gleichzeitig zu Methoden zu ergreifen, die mit Demokratie, Meinungsfreiheit und einem Fußball-Bundesligaspiel nichts mehr zu tun haben. Dabei spielt es moralisch und verbandsrechtlich aus unserer Sicht keine Rolle, ob durch die Maßnahmen konkrete Körperverletzungen begangen wurden oder nicht.

Die BVB | Fan- und Förderabteilung erwartet deshalb, dass der Deutsche Fußball Bund gemäß seiner Möglichkeiten Maßnahmen ergreift, die zeigen, dass auch innerhalb des DFB der Grundsatz der Meinungsfreiheit ein schützenswertes Gut darstellt. Es muss ein Zeichen gesetzt werden, damit alle Beteiligten erkennen, dass das Mittel der Selbstjustiz, weder des Vereins noch von einzelnen Mitarbeitern des Vereins, kein zulässiges Mittel ist.

BVB | Fan- und Förderabteilung

Fanfotos Borussia Dortmund




Weitere News:
20.10.2021: Rückkehr der BVB-Ultras in Amsterdam mit Pyroshow
15.10.2021: Vorerst keine Rückkehr der BVB-Ultras in der Bundesliga
07.10.2021: BVB stellt auf den Tribünen von 2G auf 3G um
29.09.2021: Protestplakat der BVB-Fans vor Anpfiff abgehangen
12.09.2021: „Zurück zu vollen Stadien“: BVB-Ultras in Leverkusen

Alle 508 News anzeigen