06.11.2015 - FC Hansa Rostock

Fanhilfe wirft Richter Befangenheit vor


Die Blau-Weiß-Rote Hilfe verfolgte auch den 17. Verhandlungstag in einem Verfahren gegen einen Hansa Rostock Fan, der beim Heimspiel gegen Dresden Steine geworfen haben soll und seit fast einem Jahr in U-Haft sitzt. Die Fanhilfe wirft dem Richter nun Befangenheit vor.

Dies würde laut Fanhilfe immer offensichtlicher. Das Verfahren würde dem Richter zunehmend entgleiten. Zudem wurde eine Sachverständige vor Gericht gehört, die angab, dass eine hohe Anzahl vergleichbarer Personen im Stadion ebenso auf die äußerlichen Merkmale des Steinewerfers passen würden.

Die Rostocker Fanhilfe hat ein Spendenkonto für den betroffenen Hansa Fan eingerichtet, da das Verfahren schon jetzt eine fünfstellige Summe gekostet hat. (Faszination Fankurve, 06.11.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Blau-Weiß-Roten Hilfe:

BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Siebzehn

Hallo Hansafans,

wie bereits in unserem letzten Bericht angedeutet, bleiben die polizeilichen Videoaufnahmen weiterhin Thema im laufenden Verfahren. So formulierte die Verteidigung am 23.10. 2015 erneut einen Antrag auf die Herausgabe sämtlichen Videomaterials. Ausschlaggebend dafür ist, dass am 16. Verhandlungstag seitens der Zeugen von weiteren Aufnahmen gesprochen wurde. Die Verteidigung sei nunmehr im Besitz weiterer vereinzelter Aufzeichnungen, u.a. von an Einsatzhelmen befestigten Kameras. Auf diesen sei zu sehen, dass der Geschädigte H. keineswegs – wie von seinen Kollegen noch am 20.10. 2015 ausgesagt – auf der Treppe stehend, vom Stein getroffen und dadurch gefallen sei. Sondern, dass H. zur Treppe gegangen sei und sich dort hingesetzt habe. Ein erheblicher Unterschied also! Nicht um die Zeugen einer Falschaussage zu bezichtigen, sondern um den tatsächlichen Hergang – vor allem im Hinblick auf den Nebenkläger – zu ermitteln, müsse das Gericht nunmehr dem Antrag zustimmen, argumentierte die Verteidigung. Beim Verlesen dieses Antrags waren erstaunliche Reaktionen der weiteren Verfahrensbeteiligten zu beobachten: verrieten die Gesichtszüge des Staatsanwaltes noch, dass er offensichtlich von solchen weiteren relevanten Aufnahmen keine Kenntnis hatte, so war es doch wieder der Vorsitzende Richter, der durch seine Reaktion deutlich zu erkennen gab, dass ihm das Verfahren zunehmend entgleitet und eine Befangenheit immer offensichtlicher wird. Musste bis heute bei jeder Wortmeldung, bei jedem Beginn einer Befragung oder bei jedem Stellen eines Antrags seitens der Verteidigung eine abwertende Geste beobachtet werden, so blieb diesmal doch das Gähnen, das Tuscheln mit der Richterin, das Augenschließen, das süffisante Grinsen ins Publikum, die Wippfunktion-des-Stuhles-auf-Korrektheit-Prüfen und das Knabbern auf dem Brillenrahmen aus. Sämtliche Gesichtszüge entglitten dem Vorsitzenden Richter und es blieb nur ein leerer Blick nach unten. Nicht nur der Zeuge C. aus der JVA Bützow hatte das Gericht offensichtlich belogen, nein, auch die Polizei verfügt nun doch über die zitierte Nadel! Der Heuhaufen muss wohl doch heran geschafft werden, Herr Vorsitzender. Die Suche nach weiteren Nadeln darf beginnen. Das Vertrauen in die polizeiliche Ermittlungsarbeit reicht in einen rechtsstaatlichen Verfahren eben nicht aus! Schon gar nicht, wenn ein Nebenkläger ein Polizeibeamter ist. Wer hätte das gedacht?

Inhaltlich bestimmte diesen Verhandlungstag die Aussage einer Sachverständigen Morphologin. Sie wurde damit beauftragt, die Bilder des Angeklagten aus der erkennungsdienstlichen Behandlung mit den Standbildern abzugleichen, welche zum einen den Täter zeigten und zum weiteren eine Person beim Auswärtsspiel in Saarbrücken.

Über mehrere Stunden erläuterte die Sachverständige ihre Arbeit an den vier verschiedenen Szenen in Rostock. Durch die Maskierung des Täters sei in keinem der Fälle die Übereinstimmung mit dem Angeklagten wahrscheinlich, was nur der zweiten von drei Klassifizierung entspräche. Ein Ausschluss des Angeklagten sei aber ebenfalls durch die beschränkten Vergleichsmöglichkeiten nicht möglich, so dass im Ergebnis die dritte Klassifizierung angenommen werden müsse: der Täter ist möglicherweise der Angeklagte. Auf die limitiert zugrunde gelegten Merkmale können aber auch eine „hohe Anzahl vergleichbarer Personen“ im Stadion passen, so die Sachverständige. Eine Aussage zum Alter sei anhand der Bilder nicht möglich; ebenso wie die Aufnahmen beim Laufen des Täters und Steineaufheben zum Verglich nicht taugen.

Schließlich wurden der Sachverständigen noch ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Identifikation des Angeklagten beim Auswärtsspiel in Saarbrücken beinhaltete. Der Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren erschließt sich dem Beobachter noch nicht. Die Sachverständige kam jedenfalls zu dem Ergebnis, dass die Person im Gästebereich der Angeklagte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sei.

Die nächsten Termine sind am 05., 12., 17. und 19.11. 2015 um 09:00 Uhr in der August-Bebel-Straße.

Angesichts der Fortdauer des Verfahrens und der eklatanten rechtsstaatlichen Unzulänglichkeiten rufen wir alle Interessierten auf, uns und unser Mitglied finanziell zu unterstützen. Wir haben extra dafür ein Spendenkonto bei einem Anwalt eingerichtet. Sämtliche Spenden kommen diesem Verfahren zu Gute.

Die Kosten für das Verfahren belaufen sich bereits jetzt auf eine deutlich 5-stellige Summe.

René Neumeister

IBAN: DE31 1506 1638 0118 5580 19

BIC: GENODEF1ANK

Volksbank Greifswald

Fanfotos FC Hansa Rostock




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