09.03.2017 - DFB

Fans & Vereine rätseln über Strafen wegen Gesängen


Das DFB-Sportgericht sprach zuletzt eine Geldstrafe gegen den 1. FC Köln u.a. wegen beleidigenden „Dietmar Hopp du Sohn einer Hure“ Gesängen aus. Auch Borussia Dortmund wurde deshalb schon vom DFB belangt. Nun fragen sich Fans und Vereinsverantwortliche, ab wann beleidigende Gesänge vom DFB bestraft werden.

„Ich halte diese Strafe grundsätzlich für falsch“, erklärte Jörg Schmadtke gegenüber Geißblog.koeln und kritisierte, dass es beim DFB-Sportgericht „keine Rechtsklarheit“ gäbe. Der 1. FC Köln legte demnach keine Beschwerde gegen die DFB-Strafe ein, weil im Gegenzug die Ermittlungen bei anderen Fällen eingestellt wurden. Die Verantwortlichen in den Vereinen tappen ebenso im Dunkeln, wie die Fans. Die seit Jahren zu hörenden „BVB-Hurensöhne“ Gesänge oder neuere Beleidigungen gegen RB Leipzig Spieler Timo Werner wurden zuletzt vom DFB-Sportgericht nicht sanktioniert, die Beleidigungen gegen TSG Hoffenheim Mäzen Dietmar Hopp, die ebenfalls schon seit Jahren gesungen wurden, neuerdings allerdings schon.


Grund hierfür könnte sein, dass Dietmar Hopp laut Informationen des Blogs im vergangenen Jahr dem DFB mitgeteilt haben soll, die Beleidigungen nicht mehr tolerieren zu wollen. Nun greift das DFB-Sportgericht in Fällen von Beleidigungen gegen Hopp offenbar durch.

Da der DFB grundsätzlich nicht erklärt, welche Beleidigung letztlich zu der Strafe geführt hat, auch um der Beleidigung keine erneute Bühne zu liefern, können viele Fans die Strafen des DFB-Sportgerichts immer weniger nachvollziehen. In der Vergangenheit bestrafte der DFB sogar einen Doppelhalter, auf dem „Scheiß Red Bull“ geschrieben stand (Faszination Fankurve berichtete). Beleidigungen auf diesem Niveau finden in deutschen Stadien fast flächendeckend bei jedem Spiel statt. Wann der DFB-Kontrollausschuss ermittelt, wird immer undeutlicher.

Wer dabei entscheidet, was eine Beleidigung ist und was nicht, ist unklar. Während der DFB bei „Scheiß DFB“-Plakaten, die zuletzt auch immer mal wieder gezeigt wurden, noch selbst entscheiden kann, ob man sich selbst beleidigt fühlt, ist es bei anderen Aussagen schwieriger. Hier könnte die Mitteilung von Dietmar Hopp an den DFB ein entscheidendes Kriterium für die Sportgerichtsbarkeit des DFB gewesen sein, Gesänge gegen den TSG Hoffenheim Mäzen in Zukunft zu sanktionieren, obwohl diese in den Vorjahren nie geahndet wurden.

Der Straftatbestand der Beleidigung ist in Deutschland ein Antragsdelikt, dem also nur nachgegangen wird, wenn die beleidigte Person Anzeige erstattet. Beim DFB könnte man hier nun ähnliche Wege gehen. Da Hopp sich offenbar an den DFB gewandt hat, geht die Sportgerichtsbarkeit des DFB nun gegen Beleidigungen gegen Dietmar Hopp vor. Ähnlich verhält es sich möglicherweise bei Beleidigungen gegen den DFB selbst. Sollte dies die neue Praxis des DFB sein, müssten im Umkehrschluss Ermittlungen wegen Beleidigungen durch Fans eingestellt werden, in Fällen, in denen sich die betroffene Person nicht darüber beschwerte. (Faszination Fankurve, 09.03.2017)

Update 15:40 Uhr: Die heutige DFB-Strafe für den Chemnitzer FC, weil erneut der "Scheiß Red Bull" Doppelhalter hochgehalten wurde, lässt wieder die Frage offen, warum ausgerechnet dieser Slogan bestraft wird.






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