31.07.2017 - 1. FC Nürnberg

Fans angeklagt, doch kein geschädigter Polizist gefunden


Wegen Vorfällen im Leipziger Hauptbahnhof anlässlich des Auswärtsspiels im April 2015 bei RB Leipzig mussten sich zwei Fans des 1. FC Nürnberg wegen gefährlicher Körperverletzung nun vor Gericht verantworten. Dort konnte sich jedoch kein Polizist finden, der von Tritten der Fans getroffen wurde. (Faszination Fankurve, 31.07.2017)


Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Rot-Schwarzen Hilfe:

Verhandlung vor dem Amtsgericht Leipzig gegen Glubb-Fan

Anlässlich der Auseinandersetzungen im Umfeld der Fußball-Begegnung zwischen RB Leipzig und dem 1. FC Nürnberg am 05.04.2015 war ein Glubb-Fan angeklagt, nach dem Spiel im Hauptbahnhof Leipzig kurz hintereinander zusammen mit weiteren Glubb-Fans zweimal jeweils einen der dort eingesetzten Sondereinsatz-Polizeibeamten getreten zu haben.

Die Ausgangslage vor der Hauptverhandlung war nicht besonders gut, da lediglich Polizeizeugen zur Verfügung standen, welche Mitglieder der im Hauptbahnhof Leipzig eingesetzten Sondereinsatzeinheiten der Polizei waren. Die von Seiten der Polizei in das Verfahren eingeführten Videofilme konnten allerdings die beiden konkreten Tatgeschehen nicht zeigen, vermittelten aber ein gewisses Stimmungsbild, welches wohl die angebliche Militanz der Nürnberger Fans verdeutlichen sollte. Da bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, die in 2 Fällen angeklagt war, jeweils eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten vom Gesetz vorgesehen ist, stand für den Glubb-Fan einiges auf dem Spiel.

In der Beweisaufnahme zeigte sich aber dann, dass zum ersten Tatgeschehen gar kein Polizeibeamter gefunden werden konnte, der von den Fußtritten des Fans getroffen wurde. Offensichtlich hatte auch kein Polizeibeamter irgendetwas gespürt, was womöglich auch an den umfangreichen Protektoren in den Einsatzanzügen der Polizeibeamten gelegen haben kann.

Nachdem sich die Polizeibeamten aber sicher waren, genau gesehen zu haben, wie der Fan jedenfalls in Richtung der Polizeibeamten getreten haben soll, blieben zwei versuchte gefährliche Körperverletzungen übrig. Der einzige tatsächlich Verletzte nach den Auseinandersetzungen mit der Polizei war natürlich der Glubb-Fan, welcher diverse Hämatome und ein blaues Auge davongetragen hatte, wobei sich aber auch die Polizeibeamten nicht erklären konnten, wie es zu diesen Verletzungen gekommen sein kann.

Trotz heftigem Insistieren des Verteidigers, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen, konnte sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nach langer Rücksprache mit ihren Vorgesetzten hierzu nicht durchringen. Die heiße Luft war aber aus dem Verfahren draußen.

Letztlich bestand Einigkeit, dass nur minder schwere Fälle vorliegen und angesichts des tadellosen Lebenslaufes des Glubb-Fans kein Anlass besteht, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung zu verhängen.

Im Ergebnis wurde der Fan zu 90 Tagessätzen á 20 € verurteilt, womit allseitiges Einverständnis bestand und die Rückreise aus Sachsen in besserer Stimmung als die Hinreise angetreten werden konnte.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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