08.04.2019 - Dynamo Dresden

Freispruch für Vorsänger von Dynamo Dresden


Einem Vorsänger von Dynamo Dresden wurde vorgeworfen am 11. September 2016 beim Auswärtsspiel bei Hannover 96 „Für jedes Stadionverbot, schlagen wir einen Bullen tot“ gesungen zu haben, weshalb er im Sommer 2017 mit einem Strafbefehl belegt wurde.


Wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ sollte der Vorsänger damals 900 Euro zahlen. Er legte jedoch mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch ein, weshalb es im November 2017 zur Hauptverhandlung in Hannover kam.

Laut Angaben der Schwarz-Gelben Hilfe sagte damals ein Polizeibeamter der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) vor Gericht aus, „dass er aus dutzenden Metern Entfernung diese veränderte Liedzeile, trotz ständigen Einsatz des Megafons, dem Angeklagten von den Lippen abgelesen“ habe. Der zuständige Richter verurteilte den Dynamo-Fan daraufhin zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot.


In der nächsten Instanz wurde der Vorsänger, dessen Namen die Dresdner Fanhilfe in Ludwig Liedermache geändert hat, freigesprochen: „Schnell wurde Berufung gegen das erste Urteil des Amtsgericht eingelegt und Anfang März folgte die Verhandlung am Landgericht Hannover. Neben den Polizisten der BFE, die wohl einigen Fußballfans ihre Wünsche nicht nur sprichwörtlich von den Lippen ablesen können, wurden mehrere vermeintliche Video- und Audiobeweise abgespielt – in denen jedoch weder etwas zu hören, noch etwas zu sehen war. Ebenfalls wurde durch diese sogenannten Berufszeugen behauptet, dass das geläufige Wedeln mit den Arme während der Ruhephase des Liedes zum Verschleiern solcher Straftaten genutzt wird. Die Staatsanwaltschaft lud sogar die sogenannten szenekundigen Beamten (SKB) aus Dresden vor, um dem Landgericht wohl darzulegen, was Herr Liedermacher, trotz fehlender Eintragungen im Bundeszentralregister, für ein schlimmer Finger sei. Allerdings konnten diese wagemutigen Behauptungen nicht bestätigt werden – im Gegenteil – zwischen den Aussagen der BFE-Polizisten und den SKBs kam es nun zu deutlichen Widersprüchen, die in der Verhandlung allerdings nicht aufgelöst wurden. Letztlich sprach der Richter allen Aussagen durch die Polizeibeamten zum Trotz, nach mehreren Stunden Verhandlung am Landgericht Hannover Ludwig Liedermacher von den Anschuldigungen frei und revidierte somit das Urteil aus erster Instanz. Bemerkenswert ist übrigens auch, dass der Richter der ersten Instanz das Fahrverbot hätte gar nicht aussprechen dürfen. Diese Möglichkeit war zum Zeitpunkt der Tat rechtlich noch gar nicht gegeben. Damit wurde verstieß der Richter am Amtsgericht sogar gegen das Gesetzlichkeitsprinzip“, fasst die Schwarz-Gelbe Hilfe die Verhandlung vorm Landgericht Hannover zusammen. (Faszination Fankurve, 08.04.2019)

Fanfotos Dynamo Dresden




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