15.11.2013 - 1. FC Nürnberg

Freispruch nach Böllervorfall an Rastplatz


Die Rot-Schwarze Hilfe hat für einen Fan einen Freispruch erwirkt, der bei einer Auswärtsfahrt nach einem Böllerwurf seine Kontaktdaten an einen Geschädigten weitergegeben hatte. Obwohl der Fan bei besagtem Vorfall nicht in direkter Nähe war, wurde er angezeigt.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der RSH:

Eine sehr kuriose Geschichte erlebte RSH-Mitglied Moritz S. (Name von der RSH geändert) bei einer Auswärtsfahrt in nördliche Gefilde. Während eines Aufenthaltes an einer Raststätte stand die Busgesellschaft auf dem Asphalt herum, als plötzlich irgendein besonderer Witzbold einen Böller zündete und diesen in Richtung eines ebenfalls an dem Parkplatz befindlichen Herren rollen ließ. Der Böller knallte, der Mann ärgerte sich und und hatte ein Pfeifen im Ohr.

Natürlich wollte der Betroffene zu gern wissen, wer ihm diese Ungemach beigebracht hat. Es gab also einigen Disput hin und her, bis schließlich Moritz ins Spiel kam, der zu dem Mann ging und ihm erklärte, dass er ihm seine Kontaktadresse gebe, für den Fall, dass irgendetwas sein sollte. Daraufhin reiste der Bus ab.

Der Herr allerdings trug von dem Übergriff doch mehr davon als nur den Schrecken. Er erlitt Schädigungen am Ohr. Darauf erinnerte er sich an Moritz‘ Kontaktdaten . Was nun folgte, war für Moritz durchaus atemberaubend. Der Herr erstattete nämlich Anzeige – gegen Moritz. Moritz sei zu ihm gekommen und habe sich dafür entschuldigt, dass er, Moritz, den Böller gezündet habe. Er sei gleich zweimal zu ihm gekommen und habe erklärt, er habe „das“ nicht gewollt.

Wo er schon dabei war, beauftragte der Geschädigte auch gleich noch einen Anwalt mit der Geltendmachung von erheblichen Ansprüchen zivilrechtlicher Art gegen Moritz.

Moritz konnte das alles nicht fassen. Er hatte doch nur seine Nummer hergegeben, um eine Weiterreise zu ermöglichen. Während des ganzen Vorfalls bis zu seinem einmaligen Auftritt gegenüber dem Herren sei er in der Rastanlage verschwunden und von einem Geldspielautomaten in den Bann gezogen gewesen.

Moritz hatte doppelt Glück: Die Nachfrage bei andren Mitfahrern in seinem Bus ergab, dass sich ein paar Kameraden daran erinnern konnten, dass er tatsächlich erst als letzter vom Daddeln zurück zum Bus gekommen war. Sie erinnerten sich deshab so genau an diesen Vorfall, weil Moritz an dem Automaten gewonnen hatte und darum eine Runde Bier ausgab.

Vor dem Amtsgericht Hildesheim wurde Moritz deshalb freigesprochen. Wer erst zu einem Szenario hinzukommt, wenn es schon geknallt hat, kann schlecht der Bomber gewesen sein.

Fraglich bleibt, was passiert wäre, wenn Moritz an dem Automaten nicht gewonnen hätte. Ob sich Zeugen einer bis auf einen Knall recht beliebigen Auswärtsfahrt nach Monaten noch erinnern, wer wann zum Bus kam? Man sieht einmal mehr: Man muss nicht vermummt, bepyrot oder in Boxlaune zu einem Fußballspiel reisen, um plötzlich ein Strafverfahren am Hals zu haben. Der Bus, mit dem Moritz reiste, war ein als durchaus brav eingestufter… (Faszination Fankurve, 15.11.2013)

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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