17.02.2016 - Rot-Weiß Oberhausen

Führerscheinentzug ohne Verurteilung angedroht


Die Fanszene Oberhausen hat Faszination Fankurve darüber informiert, dass 15 Rot-Weiß Oberhausen Fans in einem Schreiben der Führerscheinstelle dazu aufgefordert wurden, eine sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu erbringen. Andernfalls drohe ein Entzug des Führerscheins.


Die RWO-Fans sollen den MPU-Nachweis erbringen, obwohl laut Fanszene Oberhausen in keinem der Fälle eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs vorliegen soll. 13 der 15 betroffenen Fans sollen demnach niemals rechtskräftig verurteilt worden sein. Trotzdem wurde ihnen nun der Entzug der Fahrerlaubnis angedroht, was für einige betroffene Fans gravierende Auswirkungen auf das Berufsleben haben könnte. Von der Stadt Oberhausen soll die Maßnahme mit der Mitgliedschaft in einer Fangruppierung begründet worden sein, aus der ein Aggressionspotential abzuleiten sei. Faszination Fankurve hat heute bei der Pressestelle der Stadt Oberhausen und der Polizei Oberhausen zum Thema nachgefragt. Telefonisch wollten beide Stellen keine Auskunft erteilen, weshalb wir auf eine schriftliche Antwort warten.

Im Juli 2015 sorgte die Polizei Kaiserslautern für Aufregung in der Fanszene, als diese bekannt gab, Pyrozünder in Zukunft der Führerscheinstelle melden zu wollen, sodass diesen der Entzug der Fahrerlaubnis drohe (Faszination Fankurve berichtete). In Oberhausen scheint dieser Vorgang nun umgesetzt worden sein. (Faszination Fankurve, 17.02.2016)

Update 14:45 Uhr am 17.02.2016: Die Pressestelle der Stadt Oberhause bezieht sich auf "Datenschutz" und ein "laufendes Verfahren", weshalb man keine Stellung nehmen wolle.

Faszination Fankurve dokumentiert die Bekanntmachung, die die Fanszene Oberhausen an Faszination Fankurve schickte:

Führerscheinentzug für aktive Fußballfans ??

Am 13. Januar erreichten 15 Personen der aktiven Oberhausener Fanszene Schreiben der örtlichen Führerschein-/Kfz-Zulassungsstelle.

In diesen Schreiben wurden alle Betroffenen aufgefordert einen
„Nachweis über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die Vorlage eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachungsstelle für Fahreignung – medizinisch-psychologische Untersuchung“ zu erbringen.

Als Begründungen wurden die Mitgliedschaft in einer Fangruppierung benannt und die daraus resultierende Schlussfolgerung, dass man ein außergewöhnlich hohes Aggressionspotential aufweist.

Weiterhin wurden angebliche Strafverfahren aufgeführt, die den einzelnen Personen zur Last gelegt werden.

Bei 13 (!!) der betroffenen Personen ist niemals eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt. Dies wurde durch entsprechende Führungszeugnisse belegt.

Zwei weitere Personen haben jeweils einen Eintrag im Führungszeugnis aus den Jahren 2013 und 2014.

Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 6 + 7 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) kann bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden.
Hierzu zählen Verfahren wegen versuchtem Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch.

Bei den zwei genannten Personen, welche rechtskräftig verurteilt wurden, ist keiner der aufgeführten Tatbestände erfüllt.

Zusätzlich ist es bei einem Großteil der aufgeführten Verfahren zu Einstellungen nach §170 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung) gekommen, bzw. sind für einzelne Punkte niemals Anklagen erhoben oder Verfahren eingeleitet worden.

Der geschilderte Sachverhalt wirft unzählige Fragen auf.

Wieso werden seitens der Polizei, Daten an die Stadt Oberhausen weitergegeben, welche bewusst falsch und teilweise frei erfunden sind?
Wieso werden Verfahren aufgelistet, welche nachweislich nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden?

Welche Gründe rechtfertigen solche einschneidenden Anordnungen, die die berufliche Situation der Betroffenen massiv gefährden könnten?

Soll diese Maßnahme als Pilotprojekt in Oberhausen starten, da man hier vom geringsten Widerstand ausgeht? Ist dies nur der Anfang und soll dies quantitativ als auch überregional ausgeweitet werden?

Die Beantwortung der Fragen überlassen wird jedem Einzelnen.

Fakt ist jedoch, dass wir uns dieser Anordnung nicht ohne weiteres beugen werden. Wir haben rechtlichen Beistand eingeholt und in erster Instanz eine Fristaufschiebung erreicht.

Nichtsdestotrotz gilt es diese perverse und völlig überzogene Maßnahme öffentlich zu machen und Fußball-Deutschland darüber in Kenntnis zu setzen.

Fanszene Oberhausen, im Februar 2016

Fanfotos Rot-Weiß Oberhausen




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