24.02.2016 - 1. FC Nürnberg

​Fußballfans scheitern vor Gericht


Zwei Mitglieder der Rot-Schwarzen Hilfe sind auch in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert, nachdem sie ein Fußballspiel wegen langer Kontrollen am Flughafen verpassten.

Bereits vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde die Klage der beiden Fußballfans, die aufgrund von Polizeikontrollen am Münchner Flughafen Ihren Flieger nach Manchester verpassten, abgelehnt (Faszination Fankurve berichtete). Die Königsblaue Hilfe hat zuletzt Tipps veröffentlicht, wie man sich in solchen Fällen verhalten soll. (Faszination Fankurve, 24.02.2016)

Faszination Fankurve dokumentiert den Bericht der Rot-Schwarzen Hilfe:

Überlange Kontrolle am Flughafen – Vater und Sohn scheitern auch in zweiter Instanz

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag zweier RSH-Mitglieder auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes München abgelehnt.

Besonders überraschend ist es ja für den erfahrenen Rechtssuchenden nicht, wenn man vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg erzielt. Zwischen Tür und Angel zeigen sich Verwaltungsrichter ja auch gerne einmal selbst recht erstaunt, dass es zu einer Abweisungsquote von gemunkelten 90% der Klagen kommt.

In dem hiesigen Fall, über den die RSH bereits ausführlich berichtete, schien es aber doch etwas anders zu sein. Denn nicht die Frage, ob man aufgrund des unsäglichen Eintrages (wegen völlig belanglosem Verhalten) in die Datei Gewalttäter Sport die Ausreise mit einem Flugzeug versagt bekommen kann, stand im Mittelpunkt, sondern vielmehr das Verhalten der Polizei am Flughafen, die einfach Fakten schuf, indem sie die Kontrolle der Personen so lange verzögerte, bis am Ende der Flug verpasst war.

Ein solches Verhalten, so sollte man meinen, dürfte auch den Gerichten ein Dorn im Auge sein. Schließlich sollte es Anspruch der Justiz sein, sicherzustellen, dass die Verwaltung rechtmäßige Entscheidungen herbeiführt und nicht Entscheidungen herbeiführt, deren Rechtmäßigkeit im Nachhinein behauptet und manifestiert werden muss.

Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wandten sich die beiden RSH-Mitglieder vor allem gegen die Behauptung des Verwaltungsgerichtes, es bestünde keine Wiederholungsgefahr. Schließlich reisen sie jedes Jahr mehrfach über den Münchner Flughafen. Außerdem halten sie das Verhalten der Behörde anders als das Gericht nach wie vor für diskriminierend.

Zwar hat sich der Verwaltungsgerichtshof mehr als vier Jahre nach dem Vorfall jeweils über elf Seiten zum Thema ausgelassen, im Ergebnis steht aber wie sooft: Alles richtig, Polizei, Gericht, niemand hat etwas so falsch gemacht, dass man zumindest einmal die Berufung zulassen könnte. Was andere Gerichte immerhin den Klägern noch mitgeben, bleibt hier auch versagt: Nicht einmal ein kleiner Hinweis, dass die Polizei ihre Arbeit zügiger verrichten hätte sollen. Im Gegenteil wird einfach platt unterstellt, dass jede Sekunde des langsamen Akts sinnvoll und notwendig war.

Die Kontrolle der Verwaltung erscheint angesichts derartiger Entscheidungen eher nicht besonders hochqualitativ. Was soll einen Beamten noch zu mehr Sorgfalt animieren, wenn sein Arbeitgeber und am Ende auch die Gerichte sein Verhalten im Ergebnis völlig kritiklos gutheißen?

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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