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Seit dem 24. Januar 2020 wird in Bayern eine bisher geheime Datei mit dem Namen „EASy Gewalt und Sport“ geführt, in der zurzeit 1.664 Fans erfasst wurden. Über eine Eintragung in die Datei werden die betroffenen Personen nicht informiert. Schon das Besteigen von Zäunen oder das Anbringen von Aufklebern kann in die Datei eingetragen werden.
Durch eine Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maximilian Deisenhofer und Katharina Schulze (Bündnis 90 - Die Grünen) wurde die Existenz der bayrischen „EASy Gewalt und Sport“-Datei öffentlich bekannt.
Verein | Einträge |
---|---|
1. FC Nürnberg | 556 |
TSV 1860 München | 407 |
FC Bayern München | 248 |
SSV Jahn Regensburg | 160 |
FC Augsburg | 117 |
SpVgg Fürth | 76 |
SpVgg Unterhaching | 54 |
Unbekannt | 42 |
Fußball Nationalmannschaft | 4 |
Gesamt | 1664 |
Neben Gewalttaten gegen Personen und Sachen oder rassistischen und fremdenfeindlichen Handlungen wird in die Datei auch eingetragen, wenn dort aufgeführte Personen Aufkleber verkleben oder im Stadion einen Zaun besteigen. „Zielrichtung ist die Herstellung von Zusammenhängen innerhalb von bzw. zwischen phänomentypischen Szenen im Hinblick auf gewaltbereite Gruppen, um dadurch gezielte polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr initiieren zu können. Weiterhin werden mittels der Datei Personen identifiziert, welche wiederholt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen durch Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren in Erscheinung treten. EASy GS dient insbesondere dazu, die Prognosemöglichkeiten im Hinblick auf phänomentypische Störungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen im Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung bzw. Verhütung von damit zusammenhängenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu unterstützen, sowie der Erkennung von Zusammenhängen zwischen Aufenthaltsorten, Tatbegehungs- und Verhaltensweisen relevanter Personen und damit der Gewinnung von Ermittlungsansätzen zur Strafverfolgung sowie der Vorbereitung von präventiv polizeilichen Maßnahmen“, teilte das Ministerium zur Intention der Datei mit.
Rechtsanwalt Marco Noli von der AG Fananwälte erklärte dazu im Kicker: „Man kann also in der Datensammlung landen, wenn die Polizei meint, dass von einer Person die Gefahr des Anbringens von Aufklebern ausgeht.“ Laut des Kicker-Berichts soll in manchen Fällen bei in der Datei eingetragenen Personen notiert worden sein, welche Fußballspiele die betroffene Person im Kreise welcher Personengruppe besucht hat.
Über ein Auskunftsersuchen ist es möglich zu erfahren, ob man selbst in der „EASy Gewalt und Sport“-Datei eingetragen wurde. Bisher stellten jedoch nur drei Nürnberg-, drei Fürth-, drei 1860, fünf FC Bayern und acht Jahn Regensburg-Fans ein solches Auskunftsersuchen. Dies dürfte auch damit zusammenhängen, dass die meisten betroffenen Personen von der Existenz der Datei bisher nichts wussten. (Faszination Fankurve, 19.08.2021)