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Der Kontrollausschuss des DFB hat wegen der Vorkommnisse beim Freundschaftsspiel zwischen Dynamo und Rapid Wien am 23. Januar beim DFB-Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro für den Verein beantragt.
Die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden haben am Dienstagnachmittag diesem Antrag zugestimmt, somit ist das Urteil rechtskräftig. In der Strafbemessung wurden die nach dem Spiel vom Verein eingeleiteten Maßnahmen strafmildernd berücksichtigt. Allerdings weist der DFB ausdrücklich darauf hin, dass das „gehäufte sportgerichtliche In-Erscheinung-Treten“ erheblich straferschwerend wirkt und dass die Androhung eines Ausschlusses der Öffentlichkeit oder einer Platzsperre im Falle weiterer gravierender Vorfälle Bestand hat.
Der Verband fordert Dynamo außerdem auf, seiner „präventiven Pflicht“ nachzukommen, die sportgerichtliche Strafe an identifizierte Verursacher weiterzugeben, an die die DFB-Sportgerichtsbarkeit nicht herantreten kann. Bei der Täterermittlung arbeiten Verein und Polizei eng zusammen, auch der Aufruf der SGD, Hinweise einzusenden, war erfolgreich. Sobald die Verantwortlichen für die Vorkommnisse zweifelsfrei feststehen, wird der Verein seine Regressansprüche geltend machen.
„Wir haben nach den negativen Vorfällen alles in unserer Macht stehende getan, um den finanziellen Schaden für den Verein so gering wie möglich zu halten“, sagte Dynamo-Hauptgeschäftsführer Stefan Bohne, „dazu gehörte, neben einer kritischen Auswertung und konsequenten Reaktionen, dass alle betroffenen Parteien in die Kommunikation mit dem DFB eingebunden waren.“ (Faszination Fankurve, 11.02.2010)