16.01.2019 - Strafenkatalog

Geldstrafe für Kiel – Bundesgericht bestätigt Jena-Strafe


Weil Fans von Holstein Kiel am am 09. November 2018 beim Auswärtsspiel beim SC Paderborn mindestens fünf pyrotechnische Artikel im dortigen Gästeblock zündeten, verurteilte das DFB-Sportgericht den Zweitligisten gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro.

Die Strafe für Holstein Kiel war die erste Strafe, die das DFB-Sportgericht in diesem Jahr verhängt hat. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Am 07. Januar 2019 hat das DFB-Bundesgericht hingegen die Berufung von Carl Zeiss Jena gegen das Urteil vom 25. Oktober 2018 zurückgewiesen. Die Strafe von 24.900 Euro wegen verschiedenen Pyrotechnik-Vorfällen bleibt damit bestehen. „Im Berufungsverfahren haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, was die Vorfälle an sich betrifft. Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass der Verein weitere Schritte hätte unternehmen können, um Vorkommnisse dieser Art zu verhindern. So gab es beispielsweise keine verbindlichen Absprachen mit den Fanbeauftragten und auch keine wirksame Kontrolle des im Stadion befindlichen Fanprojekts“, teilte der DFB dazu mit. Ob Carl Zeiss Jena gegen das Urteil des DFB-Bundesgerichts vor gehen wird und sogar vor ein ordentliches Gericht zieht, bleibt abzuwarten. (Faszination Fankurve, 16.01.2019)

Strafenkatalog

Januar 2019 - Juni 2019

DatumVerein/LandStrafeGrund
15.01.2019Holstein Kiel3.000 EuroPyrotechnik in Paderborn.






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