07.04.2010 - Dynamo Dresden

Geldstrafe und Ausschluss der Fans


Dynamo Dresden ist für gleich mehrere Vorfälle vom Deustchen Fussball-Bund hart bestraft worden. Der Kontrollausschuss des DFB beantragte für die Sachsen 3.000 Geldstrafe und den Ausschluss der Dynamo-Fans beim Spiel in Unterhaching.

Als Kompensation gegenüber der Spielvereinigung Unterhaching wird Dynamo Dresden zu einer pauschalisierten Schadenersatzzahlung in Höhe von 6.000 Euro an den Gastgeberverein verpflichtet. Hintergrund sind 1. gezündete Feuerwerkskörper im Gästeblock und im davor liegenden Sitzplatz-Heimbereich beim Spiel gegen Erfurt, 2. tätliche Auseinandersetzungen im Einlassbereich des Gästeblocks vor dem Spiel in Osnabrück und 3. der Einsatz von Pyrotechnik im Gästeblock beim Spiel in Aue.

Im Strafantrag wird begründend unter anderem Folgendes festgehalten: „Der Verein SG Dynamo Dresden ist in der Vergangenheit bereits mehrfach sportgerichtlich in Erscheinung getreten. So musste der Verein allein in der laufenden Spielzeit 2009/10 vom DFB-Sportgericht bereits viermal mit Geldstrafen belegt werden. (…) Der SG Dynamo Dresden (wurde) zudem wiederholt angedroht, dass bei erneuten gravierenden Vorfällen aus dem Zuschauerbereich ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder eine Platzsperre in Erwägung zu ziehen sein wird. Angesichts der wiederholten Zuschauerverfehlungen ist nunmehr eine gravierende Strafe gegen die SG Dynamo Dresden zu verhängen. Die bloße Verhängung einer Geldstrafe reicht – auch unter eingehender Berücksichtigung von Vergleichsfällen in der laufenden Spielzeit – nicht mehr aus. Der Kontrollausschuss sieht daher neben der Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 3.000,- Euro einen Ausschluss der Dresdner Anhänger für das Auswärtsspiel bei der SpVgg. Unterhaching als notwendige Sanktion an. Der Ausschluss der Dresdner Anhänger für ein Auswärtsspiel ist allerdings im summarischen Verfahren noch ausreichend, da ein Fehlverhalten der Dresdner Anhänger bisher ganz überwiegend bei Auswärtsspielen zu verzeichnen war. (…) In seinem Strafantrag hat der DFB-Kontrollausschuss insbesondere strafmildernd berücksichtigt, dass der Verein SG Dynamo Dresden die Vorfälle scharf verurteilt und zudem umfangreiche eigene Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit sowie zur Identifizierung der konkreten Täter ergriffen hat.“ (Faszination Fankurve, 07.04.2010)

Fanfotos Dynamo Dresden




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