13.07.2009 - VfB Oldenburg

Geldstrafe und Zuschauerbeschränkung


Nach einer vierstündigen Sitzung gab am Freitagabend das Sportgericht des Niedersächsischen Fußball-Verbandes die Strafe gegen den VfB Oldenburg bekannt. 2.000 Euro Geldstrafe und zwei Spiele mit eingeschränkter Zuschauerzahl lautete das Urteil.

Wegen „vernachlässigter Platzdisziplin“ beim Relegationsrückspiel gegen den Goslarer SC darf der VfB Oldenburg für die ersten beiden Heimspiele der kommenden Saison im Marschwegstadion jeweils nur 700 Sitzplatzkarten verkaufen, hieß es in der Urteilsverkündung. Die restlichen Plätze im Stadion werden bei den Spielen gegen den VfL Osnabrück II und den SV Bavenstedt leer bleiben. Dem VfB Oldenburg wurde vor dem Sportgericht strafmildernd angerechnet, dass der Club Eigeninitiative zeigte und den vermeintlichen Täterkreis mit einem Stadionverbot belegen möchte. „Man hat uns bestätigt, dass wir sehr konstruktiv gearbeitet haben, um alle Schuldigen zu ermitteln und uns nachhaltig auch unserer Verantwortung gestellt haben“, erklärt VfB Oldenburg Präsident Frank Lachmann.

Da bei den gesamten Vorfällen auch Spieler und Zuschauer des Goslarer SC beteiligt waren, wurde der Verein aus dem Harz ebenfalls mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro belegt. Ein Spieler, der einen Journalisten angegriffen haben soll, wurde für sechs Monate gesperrt. (Faszination Fankurve, 13.07.2009)

Fanfotos VfB Oldenburg




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