23.12.2014 - DFB

​Geldstrafe wegen Wunderkerzen?


Fans vom SC Freiburg zündeten beim Spiel gegen Hannover 96 am vergangenen Sonntag auf der Nordtribüne zahlreiche Wunderkerzen. Die Aktion wird ein Nachspiel haben. Der DFB wird vermutlich, wie zuletzt gegen den 1. FC Kaiserslautern (Faszination Fankurve berichtete), ermitteln und eine Geldstrafe verhängen.

Wunderkerzen gehören nur F1 Kategorie von Pyrotechnik und dürfen ab 12 Jahren gekauft werden. Besondere Kenntnisse im Umgang mit den Kerzen sind nicht erforderlich. Zudem dürfen Wunderkerzen auch in geschlossenen Räumen gezündet werden. Eine Gefährdung anderer Zuschauer im Stadion, anders als zum Beispiel bei bengalischen Fackeln, besteht bei Wunderkerzen nicht. Trotzdem ermittelt der DFB gegen Vereine, deren Fans durch das Zünden von Wunderkerzen auf sich aufmerksam machen.

Bei der letzten DFB-Strafe gegen den 1. FC Kaiserslautern bezifferte der DFB die exakte Summe, die wegen der Wunderkerzenaktion der FCK-Fans bezahlt werden musste. Sie kostete den Verein 5.000 Euro (Faszination Fankurve berichtete). Anders als bei anderen Pyroaktionen sind die Fans beim Zünden von Wunderkerzen nicht vermummt. Bisher ist kein Fall bekannt, dass ein Verein eine Geldstrafe, die er wegen Wunderkerzen vom DFB erhalten hat, von einzelnen Fans zurückerhalten wollte. Wenn Fans mit Böllern oder Fackeln identifiziert werden sind solche Regressforderungen mittlerweile üblich, bei Wunderkerzenaktionen noch nicht. Vielleicht finden nicht nur die Wunderkerzenfreunde unter den Fans die DFB-Strafen wegen der kleinen Glimmstäbe übertrieben, sondern auch die betroffenen Vereine? (Faszination Fankurve, 23.12.2014)






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