08.02.2020 - Dynamo Dresden

Gemeinsames Konzept für Strafumlegung von Verein & Fanhilfe


Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass die Weitergabe von DFB-Strafen wegen Zuschauerfehlverhalten an die entsprechenden Verursacher erlaubt ist. Vereine, die mit einer Verbandsstrafe belegt werden, können sich das Geld somit bei ihren Fans wiederholen, falls die Verursacher ausfindig gemacht wurden.

Der Strafenkatalog des DFB sieht sogar eine Reduzierung der ursprünglichen Strafe vor, wenn einer oder mehrere Verursacher identifiziert werden konnten. Die Höhe einer DFB-Strafe hängt von der Ligazugehörigkeit des Vereins, aber auch vom Vergehen selbst ab.

Verbandsstrafen in sechsstelliger Höhe zum Beispiel wegen Pyrotechnik-Vergehen kommen mittlerweile regelmäßig vor. Werden solche Strafen an identifizierte Pyrozünder weitergegeben, können ganze Existenzen von jungen Menschen auf dem Spiel stehen.

Die Weitergabe von DFB-Strafen an verursachende Fans ist unabhängig von der Bestrafung, die ordentliche Gerichte gegen die entsprechenden Fans aussprechen können, weshalb Fans gerne von einer Doppelbestrafung sprechen. In Dresden haben sich Verein und Fanhilfe nun zusammengesetzt und gemeinsam ein Konzept entwickelt, wie verhängte DFB-Strafen an Verursacher weitergegeben werden können, ohne Existenzen zu gefährden.


Dafür wurde eine „Kommission Strafumlegung“ gegründet, die sich am 28. Januar 2020 erstmals traf. Die Kommission soll sowohl die Vereinsinteressen als auch die Verhältnismäßigkeit gegenüber dem betroffenen Einzeltäter berücksichtigen. „Denn während Dynamos Geschäftsführung dazu verpflichtet ist, finanziellen Schaden vom Verein abzuwenden, wird die Sportgemeinschaft auch in Zukunft bei einer etwaigen Umlegung von Verbandsstrafen die Verhältnismäßigkeit dem Betroffenen gegenüber gewährleisten. Eine gesamtschuldnerische Haftung etwa, bei der die volle Strafe mehrerer Verursacher auf einen Einzeltäter umgelegt wird, kann Existenzen gefährden oder gar zerstören“, heißt es dazu von Dynamo Dresden.

„Wir führen daher ab sofort ein Anhörungsverfahren analog zur Stadionverbotsanhörungskommission ein. Mitglieder der 'Kommission Strafumlegung' sind neben der Geschäftsführung, Fanbetreuung und Organisationsabteilung auch das Fanprojekt Dresden sowie ein Mitarbeiter der Dresdner Jugendgerichtshilfe, bzw. ein Sozialarbeiter der Justiz. Die ersten Personen, die von der Umlage einer Verbandsstrafe betroffen sind, werden für Anfang April von uns eingeladen werden“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born zu den Plänen in Dresden.

Bei der Anhörung vor der neuen Kommission soll ein Vergleich zwischen betroffenem Fan und dem Verein geschlossen werden, so dass die Geschäftsführung nicht mehr haftbar gemacht werden kann, weil sie sich die Verbandsstrafe vom Verursacher nicht zurückholte, obwohl der Bundesgerichtshof erklärte, dass dies möglich ist. Sollte es von einem Fan wiederholt zu Fehlverhalten kommen, soll ein solcher Vergleich von Dynamo Dresden mit diesem Fan nicht mehr angestrebt werden. (Faszination Fankurve, 08.02.2020)

Hier geht es zum genannten Konzept.

Fanfotos Dynamo Dresden




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