12.07.2019 - SK Rapid Wien

Gericht bestätigt: Einkesselung von Rapid-Fans zu lange


Nachdem 1.338 Rapid Wien-Fans am 16. Dezember 2018 das 328. Wiener Derby wegen eines umstrittenen Polizeieinsatzes verpassten und sieben Stunden in der Kälte von der Polizei eingekesselt wurden (Faszination Fankurve berichtete), kam es nach 23 Prozesstagen deswegen heute zur Urteilsverkündung.


Das Verwaltungsgericht Wien erklärte, dass die Einkesselung oberhalb der Südosttangente zu lange dauerte. Laut des Richterspruchs wären eine vier bis fünf Stunden andauernde Einkesselung gerechtfertigt gewesen, nicht jedoch die sieben Stunden, die sich die Wiener Polizei nahm. Die Personalienaufnahmen durch die Polizei seien demnach nicht effizient genug durchgeführt worden, was die Dauer der Einkesselung unnötig hinausgezögert habe. Rechtsanwalt Christian Podoschek, der Rapid-Fans in dem Mammutverfahren unterstützte, erklärte im Anschluss: „35 von 47 Beschwerdepunkten haben wir gewonnen. Wir sind zufrieden, auch wenn uns manches in der Urteilsbegründung nicht gefallen hat.“


Das Gericht kritisierte nicht nur die Wiener Polizei für die zu lange Dauer der Einkesselung, sondern auch die Rapid-Fans, weil diese teilweise Pyro gezündet und Schneebälle geworfen hätten und teilweise aggressiv aufgefallen seien. Deswegen sei die Einkesselung grundsätzlich in Ordnung gewesen, nicht jedoch in dieser Länge.

„Den 28 Maßnahmenbeschwerden wegen dem Polizeikessel beim Auswärtsderby am 16.12.2018 wurde heute mehrheitlich stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigt somit, dass die Polizei unverhältnismäßig gehandelt hat. Obwohl uns dieser Erfolg freut, sind die äußerst milden Urteile dennoch etwas enttäuschend. Es freut uns, dass nun auch ein Gericht entschieden hat, dass der Polizeikessel unverhältnismäßig war und die Polizei rechtswidrig gehandelt hat. Eine solche Feststellung ist für uns eine Genugtuung, da diese nicht selbstverständlich ist. Insgesamt haben wir in 35 von 47 Beschwerdepunkten gewonnen. Im gegenständlichen Fall wäre alles andere allerdings ein riesiger Justizskandal gewesen. Richter Wolfang Helm gab sich dennoch sichtlich Mühe, ein harmonisches Urteil zu finden, bei dem die Polizei sehr glimpflich davonkommt“, lautet das Fazit der Rechtshilfe Rapid zum heutigen Urteil. Weiter kritisiert die Rechtshilfe Rapid den Richter, dass Behauptungen der Polizei als Fakten angenommen worden seien. „Vieles blieb im Zuge der Maßnahmenbeschwerde leider im Dunkeln, weil die Polizei darüber schlichtweg nicht reden wollte. Daher wurde der Fokus auf das Verhalten der Fans lange vor der Einkesselung gerichtet, was aber an der Sache vorbei geht“, erklärte Helmut Mitter, Vorstandsmitglied der Rechtshilfe Rapid. Laut den Rapid-Fans gibt es keine Videoaufnahme oder Zeugen, die bestätigen können, Pyrotechnik oder Getränkedosen auf die Autobahn geworfen wurden. (Faszination Fankurve, 12.07.2019)






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