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Im Sommer 2016 wurde ein Mainz 05 Fan wegen eines Eintrags in die Datei „Gewalttäter Sport“ an einer Flugreise zum Europa League Spiel seines Teams in Aserbaidschan gehindert. Das Flugticket verfiel damals. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied nun, dass das Ausreiseverbot rechtswidrig war.
Der Eintrag in die Datei „Gewalttäter Sport“ basierte auf einem Fall, in dem der Mainz 05 Fans schon Monate vorher freigesprochen wurde. Die von der Mainzer Fanhilfe beauftragte Kanzlei Brill und Weiß erklärt zu dem Fall: „Zum Zeitpunkt der Ausreiseuntersagung war der Betroffene aber bereits Monate zuvor rechtskräftig freigesprochen worden. Trotzdem erfolgte keine Löschung des Eintrags. Dies hätte aber von Amts wegen erfolgen müssen.“
Das Verwaltungsgericht Frankfurt sah dies auch so. Demnach darf ein Grundrechtseingriff, wie ein Ausreiseverbot, nicht auf eine offensichtlich fehlerhafte Eintragung gestützt werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft noch in Berufung gehen kann.
Der Fall zeigt beispielhaft, warum die Datei „Gewalttäter Sport“ von so vielen Fans kritisiert wird. Die Mainzer Fanhilfe will sich dafür einsetzen, dass der betroffene Fan auch finanziell entschädigt wird und zum Beispiel die Reisekosten erstattet bekommt. (Faszination Fankurve, 11.05.2017)