29.11.2018 - FC Hansa Rostock

Hansa-Fan muss für 4 Jahre & 5 Monate ins Gefängnis


Der Revision von Hansa Rostock-Fan Kristian S., genannt „Schubi“, der Anfang Mai 2016 vom Landgericht Rostock zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt wurde (Faszination Fankurve berichtete), ist nicht stattgegeben worden. Der Bundesgerichtshof wies die Revision als „unbegründet“ ab.

Somit ist das im Mai 2016 vom Landgericht Rostock verhängte Urteil nun rechtskräftig. „Damit steht fest, dass unser Freund für mehrere Jahre in den Knast muss. Dies ist der traurige Höhepunkt eines Prozesses, den man auf Grund nicht vorhandener Beweise, dünner Indizien und einem gekauften Zeugen nur noch als Schauprozess bezeichnen kann. Viele Dinge, wie das Haftantrittsdatum oder der Knast, sind noch nicht klar, eins steht jedoch fest: Schubi braucht nun mehr als jemals zuvor unsere und eure Unterstützung und Solidarität. Was ihr schon jetzt tun könnt: – Eure Anteilnahme ist wichtig für Schubi. Schreibt ihm eine Karte. Trotz des vielen Geldes, das wir in den letzten Jahren mit eurer Unterstützung schon gesammelt haben, fehlt noch über die Hälfte der Prozess- und Anwaltskosten. Also streicht alle Weihnachtsgeschenke für alle geliebten und ungeliebten Verwandten und spendet eure Kröten“, teilte der Solidaritätsblog freeschubi.blogsport.eu, auf dem der Hansa-Fan in den vergangenen Jahren unterstützt wurde, zu den seit Beginn dieser Woche feststehenden Entscheidung mit.

Der Hansa-Fan „Schubi“ wurde vom Landgericht Rostock im Mai 2016 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt, weil er im November 2014 nach dem Hansa-Heimspiel gegen Dynamo Dresden Steine auf Polizisten geworfen haben soll. Seit Juni 2015 stand der Seefahrer aus Rostock vor Gericht (Faszination Fankurve berichtete mehrmals). Die Blau-Weiß-Rote Hilfe von Hansa Rostock begleitete den Prozess ausführlich. Zunächst wurde wegen versuchter Tötung gegen „Schubi“ ermittelt, letztlich wurde er jedoch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte damals eigentlich eine nochmal vier Monate längere Haftzeit, der Rechtsanwalt des Hansa-Fans plädierte auf Freispruch. Brisant war im Prozess, dass nach NDR-Informationen der Schriftverkehr zwischen dem Angeklagten und seinen Verteidigern vom Gericht geöffnet worden sein soll, was das Oberlandesgericht als rechtswidrig einstufte. Trotzdem soll dies im Anschluss weiter passiert sein. Die Verteidigung zweifelte bis zuletzt an der Glaubwürdigkeit eines Mithäftlings von „Schubi“, der gegen ihn aussagte. Als Mecklenburg-Vorpommerns Landesinnenministers Lorenz Caffier (CDU) sich zu Beginn der Verhandlung zum Thema äußerte, sahen Verteidigung und die Fanhilfe aus Rostock einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung in Deutschland. (Faszination Fankurve, 29.11.2018)

Fanfotos FC Hansa Rostock




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