30.09.2014 - Hansa Rostock

Hansa Fans kritisieren Bewährungsstrafen des DFB


Hansa Rostock Fans kritisieren die Bewährungsstrafen seitens des DFBs für Vereine, deren Fans sich nicht DFB-konform verhalten haben. Die Blau Weiss Rote Hilfe fragt sich, wer beim DFB die Urteile fällt, ob die Vereine angehört werden, oder eine Münze geworfen wird.

Die Fanhilfe setzt sich dabei mit dem 9 Punkte Plan des DFB, der in der Sommerpause verabschiedet wurde, kritisch auseinander. Zahlreiche Fanhilfen haben sich in den letzten Wochen und Monaten kritisch mit einzelnen Punkten des Plans beschäftigt. Seit Ende der vergangenen Saison wurden zahlreiche Vereine mit Bewährungsstrafen vom DFB verurteilt (siehe Strafenkatalog), die bei erneutem Fehlverhalten der eigenen Fans einen Teilausschluss der Zuschauer vorsehen.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung Blau Weiss Rote Hilfe:

Das 9-Punkte Papier des Deutschen Fußball-Bundes: Auflagen, Bewährungsstrafen und die wirre Logik dahinter

Nachdem sich bereits viele andere Fanhilfen mit dem Thema beschäftigt haben, möchten auch wir uns nochmal dazu zu Wort melden und auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen.

Mittlerweile ist zwar einiges an Zeit ins Land gegangen, seit es in der Sommerpause diskutiert worden war, dennoch lohnt es sich aus unserer Sicht, die verdrehte „Logik“ des DFB nochmals zu beleuchten und auch weiterhin auf die Problematik des sogenannten „9-Punkte-Papiers“ aufmerksam zu machen. Wir möchten uns dabei vor allem dem Punkt 9 (Auflagen und Bewährungsstrafen) widmen, da dieser im Speziellen auch Bezug zu Hansa und zu uns als Hansafans hat.

Im besagten Punkt 9 erklärt man, „Die vollständige oder teilweise Schließung von Stadionbereichen bei gravierenden Vorfällen kann durch die Vereine bei fehlendem eigenen Verschulden zukünftig durch Tataufklärung und Täterermittlung, unter Umständen aber auch durch geeignete und dann von der Sportgerichtsbarkeit in eine Auflage eingebettete Maßnahmen/Anordnungen für zukünftige Spiele vermieden werden.“
Weiter heißt es, „Erweisen sich durch Auflagen getroffene Maßnahmen als unzureichend, können die Auflagen in einem dynamischen Prozess Schritt für Schritt erweitert werden und in der Folge bis hin zu teilweisen oder vollständigen Zuschauerausschlüssen führen.“

Das Neue an der Regelung ist also, dass Sanktionen und Auflagen nunmehr auch durch „Bewährungsstrafen“ begleitet werden können. Zum Ende der letzten Saison bereits bei einigen Vereinen angewandt, wurde auch Hansa im April mit einer solchen Sanktion belegt.

Als kritisch zu bewerten ist dabei, dass der DFB, eine nicht-staatliche Organisation, Fußballvereine dazu aufruft, bzw. sie nahezu schon erpresst, Aufgaben der staatlichen Strafverfolgung, wie Täterermittlung und Tataufklärung, zu übernehmen. Die Damen und Herren aus Frankfurt verkennen eindeutig zentrale Grundpfeiler der rechtsstaatlichen Grundordnung, wie etwa, dass Strafverfolgung Aufgabe des Staates, bzw. der Staatsanwaltschaft ist und dass dies nicht von Opfern oder Geschädigten übernommen werden kann. Eine objektive Ermittlung ist unter diesen Umständen unmöglich, insbesondere dann, wenn die Vereine auf Druck des DFB nahezu dazu gezwungen sind „Irgendwas“ vorzulegen, um weitergehenden Strafen zu entgehen. So manches Mal ist man als Fußballfan einfach nur noch sprachlos, wie wenig man sich beim DFB mit grundsätzlichsten Rechtsfragen beschäftigt. Umso schlimmer ist es dann, wenn sich diese Menschen dann noch zum Richter über Gut und Böse aufschwingen. Fast schon in Lehrermanier ist man mittlerweile bereits so weit, Auflagen und Bewährungsstrafen zu verhängen, um die „bösen Kinder“ (Fußballvereine/ Fans) zu erziehen. Gleiches gilt für das Thema Kollektivstrafen. Das Schließen ganzer Stadien ist immer noch die Bestrafung Vieler für die Tat Einzelner. In der „normalen“ Rechtssprechung (glücklicherweise) undenkbar! Auch und vor allem vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion, die der DFB dem Fußball, sich selbst und den Vereinen in der Öffentlichkeit stets zuschreibt, ist diese Unkenntnis oder Nicht-Berücksichtigung zentraler rechtsstaatlicher Prinzipien einfach nur erschreckend. Warum sollen jugendliche Kids an Rechtsstaatlichkeit glauben und Gesetze befolgen, wenn sich sogenannte Vorbilder, stets mit erhobenem moralischen Zeigefinger, selber nicht daran halten? Aufgrund dessen ist der DFB mit dem 9-Punkte-Papier auf einem völlig verirrten Wege, wenn er in Punkt 8 behauptet, dass ein Zuschauervoll- oder teilausschluss ein „gut geeignetes Mittel“ sei, um neuerliche Vorfälle zu verhindern. In der Regel führen ungerechte Kollektivstrafen zu Solidarisierungseffekten und dienen eben nicht dazu, präventiv zu wirken. Nach den vielen Jahren voller Kollektivstrafen, Stadionverboten und anderen Repressalien, sollte auch bei den Herren des DFB langsam mal angekommen sein, dass diese nicht den gewünschten Effekt haben. Statt sich dies aber einzugestehen, wird weiter strikt dem eigens vorgegebenen Irrweg gefolgt. Konsequent nicht in der Lage dazuzulernen, heißt es folgerichtig in Punkt 1: „Es bedarf neben aller Präventionsarbeit klarer repressiver Maßnahmen im Wege sportgerichtlicher Sanktionierung“. Glückwunsch DFB! Aber welche der ganzen Präventionsarbeit meint ihr? Die unterfinanzierten und nicht unabhängigen Fanprojekte? Die von den Vereinen bezahlten Fanbeauftragen? Oder die besonders effektiven „Ich heb die Rote Karte gegen Gewalt“-Aktionen, die letztlich nur dazu dienen sich in der Öffentlichkeit die Hände reinzuwaschen, statt wirklich etwas gegen das vermeintliche „Gewaltproblem“ in deutschen Stadien zu unternehmen?

Ein weiterer Kritikpunkt, nicht nur des neunten Punktes, sondern allgemein, ist die mangelnde Transparenz und Genauigkeit. Was genau ist unter „gravierendem Vorfall“ zu verstehen? Gewalt, das Abbrennen von Pyrotechnik, das Kleben eines Aufklebers? Was sind „geeignete“ Maßnahmen/ Anordnungen der Vereine, um einer Strafe zu entgehen? Erhöhung der Ordneranzahl, Stadionverbote, Fußfesseln? Und wer entscheidet eigentlich darüber, ob die ergriffenen Maßnahmen als „unzureichend“ zu bewerten sind? Der DFB allein, der Verband nach Rücksprache und mit Anhörungsrecht für die Vereine, eine Münze?

Letztlich zeigt das 9-Punkte-Papier des DFB sehr genau, welch verdrehter Logik man in der Zentrale in Frankfurt folgt und wie weit weg man von der Realität in deutschen Stadien ist. Wahrscheinlich ist diese Realitätsferne überhaupt der Grund, ein solches Papier zu verfassen. Nach wie vor sind die deutschen Stadien sicher und auch nach wie vor geschehen weitaus weniger Straftaten, als in anderen Bereichen des Alltagslebens. Objektiv betrachtet geben selbst die wenig repräsentativen Statistiken der Polizei keinen Anlass zu weiterer Dramatisierung oder zum Verfassen eines solchen Papieres. Der einseitige Versuch das vermeintliche Problem mit Repression zu lösen, wird eben auch dadurch deutlich, dass Statistiken, Effektivität und Sinnhaftigkeit von repressiven Maßnahmen weder nüchtern ausgewertet, noch hinterfragt werden. Viel zu oft lässt man sich von sogenannten „Hardlinern“ aus Politik und Polizei derart beraten, dass schlussendlich nur die „Knüppel aus dem Sack“-Linie herauskommen kann. Alternativ könnte man sich ja auch mal ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen. Z.B. gemeinsam und im Dialog (!) mit den Vereinen Arbeitsgruppen bilden, um Probleme repressiver Einsatzkonzeptionen feststellen und auswerten zu können. Dies hätte übrigens den schönen Nebeneffekt, dass man sich nicht ständig zum Spielball politischer Interessen machen lassen muss, wenn das Thema „Fußballgewalt“ mal wieder auf der Tagesordnung steht, um von irgendeinem anderen Skandal abzulenken.
Nachhaltigkeit und lösungsorientierte Strategien sind jedoch deshalb wenig willkommen beim DFB, da sich mit der Repressionslinie wesentlich effektiver der Verkauf des Produktes Fußball und seine weitere Kommerzialisierung rechtfertigen und vorantreiben lassen. Konsumkritische Fans werden verdrängt, während ebenso stets von den „guten“ und den „bösen“ Fans geredet wird, um im Sinne des „Divide et Impera“ Prinzips die Anhänger gegeneinander aufzubringen. So wird währenddessen immer weiter still und heimlich der Fußball verändert, bis nur noch Konsumenten die Stadien bevölkern, die alles mit sich machen lassen und denen es nicht im Traum einfallen würde, ihre Stimme zu erheben. Für Polizei, Innenpolitiker und andere Sicherheitsfanatiker auf der anderen Seite, bieten Fußballfans das perfekte Testfeld, allerlei sonst undenkbare Experimente durchzuführen. Ohne Not und handfeste Beweise werden äußerst zweifelhafte und unter normalen Bedingungen unvorstellbare Reise- und Aufenthaltsverbote erteilt, Datenschutzrechte verletzt, vollkommen irreale Kampfeinsätze in Stadien, deren Umgebung oder auf Anfahrtswegen eingeübt, sowie tatsächlich über Dinge wie Fußfesseln und andere Gehirngespinste in der Öffentlichkeit diskutiert. Warum sich Verbandsfunktionäre darüber beschweren, wenn mittlerweile darüber debattiert wird, Polizeieinsätze von den Vereinen bezahlen zu lassen, ist uns schleierhaft. Die Kritik ist natürlich vollkommen angebracht, da dies eine der zentralen Aufgaben der Polizei ist und die Vereine ohnehin üppigst mit ihren Steuern die Staatskassen füllen, dennoch sind die Beschwerden auch absolut heuchlerisch. Getreu dem Motto „Die Geister die ich rief, werde ich nun nicht mehr los“, ebnet man mit der ohne Not befeuerten „Sicherheitsdebatte“ erst den Weg für solche im wahrsten Sinne des Wortes wahnsinnigen Diskussionen.

Schlussendlich bleibt festzustellen, dass das 9-Punkte-Papier aufgrund der hier angeführten Gründe als äußerst bedenklich einzustufen ist. Ein Überdenken der bisherigen Linie des DFB erscheint leider genauso unwahrscheinlich, wie es sinnvoll wäre.






Weitere News:
15.07.2018: Neues Wandbild im Ostseestadion erinnert an Mottofahrt
27.12.2017: „Polizeibeamte nahm Kopf & schlug ihn zweimal auf Betonboden
13.08.2017: 1.000 Tickets: Fanszene Rostock umgeht Gästefanverbot
18.10.2016: Mitglieder sollen gegen Hansa Rostock spielen
22.09.2016: ​Pyroshow der Hansa Rostock Fans in Köln

Alle 44 News anzeigen