21.09.2017 - FC Hansa Rostock

Hansa-Fans ziehen gegen filmende Polizei vor Gericht


Im Mai 2017 hat die Blau-Weiß-Rote Hilfe aus Rostock eine Anfrage an die Bundespolizei gestellt, auf welcher Grundlage Hansa-Fans beim Spiel in Kiel gefilmt wurden und darauf eine Antwort erhalten, die den Hansa-Fans nicht genügte. Nun wollen die Fans vor das Verwaltungsgericht ziehen.

„Anlässlich der Spielbegegnung Kieler SV Holstein – F.C. Hansa Rostock wurde […] verboten, am 6. Mai 2017 Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnische Gegenstände, Vermummungsgegenstände sowie Schutzbewaffnung mitzuführen. […] Die polizeilichen Maßnahmen am Hauptbahnhof Rostock wurden in Bezug auf die bahnreisenden Fans des F.C. Hansa Rostock durchgeführt. Diese dienten zum einen zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung und zum anderen der polizeilichen Gefahrenabwehr auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahn des Bundes (§ 3 Bundespolizeigesetz (BpolG)). Die Durchführung basierte auf den Erkenntnissen des Verhaltens, welches die Risikopersonen der Rostocker Fanszene, insbesondere im Zusammenhang mit Auswärtsfahrten in der Vergangenheit zeigten und verfolgte somit das Ziel einer zukunftsgerichteten, nachhaltigen Prävention.Die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen am Rostocker Hauptbahnhof ergeben sich aus dem BPolG, hier insbesondere aus den §§ 21 ff. sowie den §§ 43 und 44 BpolG“, heißt es in der Antwort der Bundespolizei auf die Anfrage der Fanhilfe aus Rostock.

Doch mit dieser Antwort will sich die Blau-Weiß-Rote Hilfe nicht zufrieden geben und kündigt ein Gerichtsprozess vor dem Verwaltungsgericht an: „Wenn die Bundespolizei auf die §§ 21 ff. verweist, steht 'ff.' als Abkürzung für 'die folgenden', und somit dafür, dass alle Paragraphen des 1. Teils des Unterabschnitt 2 nach § 21 gemeint sind. Dieser 1. Teil umfasst 13 verschiedene Tatbestände. Bezeichnend, dass bei der Bundespolizei auch nach wochenlanger Recherche keine genaue Rechtsgrundlage genannt werden kann. Der Verweis auf die §§ 43 und 44 BpolG stützt die Vermutung, dass man sich nicht klar ist, wonach die eingesetzten Beamten am Bahnhof gehandelt haben; geht es bei den beiden genannten Paragraphen doch um die Durchsuchung von Personen und Sachen, nach der niemand gefragt hat. Ziel unserer Anfrage war und ist es, zu erfahren, warum Teile der Hansafans videographiert wurden. Der Verweis der Bundespolizei auf 'Erkenntnisse des Verhaltens, welches die Risikopersonen der Rostocker Fanszene, insbesondere im Zusammenhang mit Auswärtsfahrten in der Vergangenheit zeigten' erschließt sich uns nicht. Laut unzähligen Zeugenaussagen soll von einer Sekunde auf die nächste entschieden worden sein, dass ab sofort alle folgenden Personen behandelt werden sollten. Wohlgemerkt dass bereits eine beachtliche Menge ohne eine solche Behandlung im Zug auf die Abfahrt wartete. Einen Anlass für das plötzliche Videographieren benennt die Bundespolizei nicht. Es lässt sich nur vermuten, warum auf einmal ausnahmslos alle vor die staatliche Kamera treten mussten, wo doch die Reisenden vorher ohne diese Schikane in den Zug steigen durften. Vielleicht war abzusehen, dass die geplante Dienstzeit nicht ausgeschöpft wird und künftig weniger Zeit in den Dienstplänen für Maßnahmen gegen Hansafans eingeplant werden könnte. Vielleicht war es aber auch nur aufkommende Langeweile getreu dem Motto: 'jetzt sind wir schon hier, jetzt müssen wir auch irgendetwas machen, sonst wird es öde'. Doch genug der Spekulationen. Fakt ist, dass die Beamten auch die reisende Familie Sprotte (Name von der Red. geändert) videographierte. Wir erinnern uns: 'Erkenntnissen des Verhaltens, welches die Risikopersonen der Rostocker Fanszene, […] zeigten.': Mama Sprotte und Sohnemann Sprotte im Alter von 15 (!) Jahren. Es stinkt zum Himmel! Wir bleiben am Ball und werden mit Familie Sprotte rechtliche Schritte einleiten bzw. beim Verwaltungsgericht in Schleswig nachfragen, was die davon halten“, heißt es dazu in der Erklärung der Blau-Weiß-Roten Hilfe. (Faszination Fankurve, 21.09.2017)

Fanfotos FC Hansa Rostock




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