31.03.2011 - Chelsea FC

Hartes Vorgehen gegen Chelsea Headhunters


England war in den 70ern und 80ern der Inbegriff für Hooliganismus. Dieser Mythos wird seither auch über Bücher und Filme gepflegt. Heutzutage kommt es sehr selten zu gewalttätigen Übergriffen rund um die Stadien. Falls es passiert hagelt es hohe Strafen, wie vor wenigen Tagen gegen die Headhunter aus Chelsea.

Eine der wenigen wirklich größeren gewalttätigen Auseinandersetzungen ereignete sich am 13. Februar 2010 vor dem FA-Cup zwischen Chelsea FC und Cardiff City. Mehr als 6.000 Waliser machten sich auf den Weg nach West-London um ihr Team beim ersten Duell der beiden Vereine seit 18 Jahren zu unterstützen. Unter den mitreisenden Supportern waren auch einige Mitglieder der Soul Crew, einer berüchtigten Fangruppierung aus Cardiff, welche ebenfalls ähnlich den Headhunters in der Vergangenheit schon mehrmals mit Gewalt in Verbindung gebracht wurde.

In der Nähe der Stamford Bridge kam es dann dazu, dass sich beide Fanlager direkt gegenüber standen. Wie britische Medien berichteten dauerte es nicht lange, bis beide Parteien aufeinander losgingen. Unter den Verletzten vor Ort war unter Anderem auch ein Szenekundiger Beamter aus Cardiff, der einen Kieferbruch davon trug. Der Vorfall macht ein England große Schlagzeilen und die Justiz ließ nichts unversucht. Vor wenigen Tagen kam es dann zum Prozess gegen 24 Personen, die alle samt den Chelsea Headhunters angehören sollen. Unter den Angeklagten waren unter Anderem auch Jason Marriner und Andy Frain, beide spielten unfreiwillig im Jahr 1999 die Hauptrolle in einer BBC Undercover Dokumentation über die Headhunters und wurden daraufhin zu Haftstrafen bis zu sechs Jahren verurteilt und mit Stadionverbote belegt.

Das Gericht sprach während der Verhandlung von einer der größten Hooligan-Schlachten seit Jahrzehnten, womit es auch das harte Durchgreifen am Ende rechtfertigte. Die Angeklagten zwischen 20 und 49 Jahren wurden letztendlich wegen gewalttätiger Störung, Raufhandels oder Störung der öffentlichen Ordnung zu Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren, Sozialstunden oder kleineren Geldstrafen verurteilt. Zusätzlich gab es für alle angeklagten Fans Stadionverbot für mindestens drei Jahre, wobei 14 Personen mit einem sechsjährigen Stadionverbot belegt wurden und zwei Angeklagte sogar mit einem achtjährigen. Die britische „The Sun“ titelte nach den Urteilen sogar mit der Schlagzeile, dass der Terror der Chealsea Headhunter nach über 30 Jahren mit dem Richterspruch beendet worden sei. Insgesamt wurden rund um die Vorfälle am 13. Februar in London bereits 63 Personen rechtskräftig verurteilt. (Faszination Fankurve, 31.03.2011)

MacIntyre Undercover: Chealsea Headhunters (Video)

Fanfotos Chelsea FC




Weitere News:
30.04.2021: Stadion vom Chelsea FC bekommt Stehplätze
04.01.2017: Rassismusvorfall: Bewährungsstrafen für Fans
22.07.2015: Gericht bestätigt Stadionverbote gegen Chelsea Fans
12.03.2015: Trug Boris Becker Hooligan-Schal?
18.02.2015: Video: Rassistische Chelsea-Fans fallen in Paris auf

Alle 11 News anzeigen