05.11.2019 - 1. FC Nürnberg

Hausbesuch der Polizei bei FCN-Fan war rechtswidrig


Am 15. April 2016 stand ein Polizist in der Oberpfalz bei einem Fan des 1. FC Nürnberg vor der Haustür und stellte dem Club-Fan Fragen, ob dieser zur Europameisterschaft in Frankreich reisen werde? Der FCN-Fan schaltete einen Anwalt ein und ließ den Hausbesuch der Polizei gerichtlich überprüfen.

Mit einem Rechtsanwalt erhob der Club-Fan Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeibeamten und später Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth. Die Polizei erklärte, dass es sich bei dem Hausbesuch um eine „Gefährderansprache“ gehandelt habe, die von dem Mitglied aber abgebrochen worden sei. Der betroffene FCN-Fan sei in der Datei „Gewalttäter Sport“ eingetragen gewesen, weil er 2013 bei einem Auswärtsspiel in München in Polizeigewahrsam landete und im August 2014 mit einer U-Bahn nach Fürth reiste, aus der ein Feuerlöscher geworfen wurde. Doch in der besagten U-Bahn ist der Club-Fan gar nicht gereist. Das Verwaltungsgericht entschied im September 2019, dass der Hausbesuch rechtswidrig war: „In seiner Entscheidung vom 12.09.2019 gab das Verwaltungsgericht dem Kläger Recht: Von ihm sei keine 'konkrete Gefahr' ausgegangen. Er sei seit mehr als zwei Jahren vor dem Hausbesuch nicht mehr aufgefallen, erst recht nicht im Zusammenhang mit einem Nationalmannschaftsspiel. Zudem habe die Polizei auch ihr Ermessen nicht richtig ausgeübt. Wie vom Anwalt gerügt, hatte der Polizeibeamte nämlich nicht einmal einen Aktenvermerk über seinen Hausbesuch geschrieben. Und das, obwohl er angeblich ein 'Lagebild' erstellen wollte. Das glaubte daher auch das Verwaltungsgericht nicht: Die Maßnahme erscheine vielmehr eher als 'willkürlich gegenüber einem Einzelnen getroffen'. Wäre es tatsächlich um die Erstellung eines Lagebildes gegangen, so das Gericht, hätte auf jeden Fall eine Akte angelegt werden und sinnvollerweise eine Vielzahl von Personen aufgesucht werden müssen. Das Gericht hielt es auch für notwendig, die Rechtswidrigkeit festzustellen. Weil die Polizei sich auf die Eintragung in der Datei 'Gewalttäter Sport' gestützt habe, drohe die Gefahr der Wiederholung vergleichbarer Polizeiaktionen“, teilte die Rot-Schwarze Hilfe, die den FCN-Fan unterstützt hat, zum Gerichtsurteil mit. (Faszination Fankurve, 05.11.2019)

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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