29.02.2016 - FC Hansa Rostock

Hausdurchsuchung wegen Zugverbindungen


Ein Hansa Rostock Fan musste am 03. Februar 2016 eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen, nachdem beim Heimspiel gegen Osnabrück am 30. Januar 2016 bei einer Personenkontrolle ein Zettel mit Zugverbindungen zum Auswärtsspiel in Stuttgart bei ihm gefunden wurde.

Drei Tag vor dem Hansa Rostock Spiel wurden die Wohnung und das Auto des Rostockers durchsucht und dabei wurden Computer, Mobiltelefone und Speicherkarten beschlagnahmt. Diese erhielt der Hansa Fan erst am 18. Februar 2016 zurück.

Die Rostocker Polizei spekulierte, dass auf der Fahrt mit dem „Schönes Wochenende Ticket“ nach Stuttgart Straftaten von Hansa Rostock Fans begangen werden sollten. Mit großem Aufwand wurde Durchsuchungen durchgeführt. Am Spieltag selbst kam es auf der Bahnreise trotzdem zu Auseinandersetzungen zwischen Hansa Rostock und Eintracht Frankfurt Fans. (Faszination Fankurve, 29.02.2016)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Blau-Weiß-Roten Hilfe zum Thema:

Durchsuchung zur Abwehr einer Gefahr?

Hallo Hansafans,

bei einer Personenkontrolle eines Hansafans im Bereich des Ostseestadions zum Heimspiel des F.C. Hansa gegen den VfL Osnabrück am 30.01.2016 wurden bei dessen Durchsuchung Handzettel aufgefunden. Auf diesen standen Zugverbindungen zum Auswärtsspiel gegen die Stuttgarter Kickers am darauffolgenden Spieltag. Die für Fußball zuständige Polizei in Rostock schloss daraus, dass auf einer WET-Tour nach Stuttgart am 06.02.2016 Straftaten geplant seien und beantragte beim Amtsgericht Rostock einen Durchsuchungsbeschluss. Mit der Durchsuchung auf polizeirechtlicher Grundlage sollte die Gefahr abgewendet werden, dass eine Straftat begangen wird.

Das Gericht – man kann schon sagen, so wie immer – erließ einen Durchsuchungsbeschluss und begründete diesen lapidar mit dem Allerweltssatz: „Die Durchsuchung dient der Auffindung von Beweismitteln, insbesondere Mobiltelefone und Computertechnik, da die Erfahrungen zeigen, dass mittels dieser Technik Straftaten geplant und entsprechende Absprachen erfolgen. Angesichts der drohenden Gefahr ist die Durchsuchung erforderlich und verhältnismäßig.“

Bei der Durchsuchung von Wohnung und Fahrzeug des Hansafans am 03.02.2016 wurden sämtliche aufgefundenen Handys, Computertechnik, Speicherkarten, Datensticks und Digitalkamera mitgenommen.

Es ist schon sehr zweifelhaft, was die Einziehung sämtlicher EDV-Technik und Datenträger eines Hansafans mit dem Ziel der Verhinderung einer Straftat zu tun haben soll, aber damit war die Sache noch nicht beendet.

Auch nach dem Spieltag wollte die Polizei die Technik weiter behalten. Sie verweigerte einfach die Herausgabe, obwohl der Grund für die Mitnahme der Gerätschaften nicht mehr vorlag. Letztendlich konnte der Hansafan die Sachen erst am 18.02.2016 bei der Polizei wieder abholen.

Der Hansafan hat einen Anwalt zur Überprüfung der Maßnahmen eingeschaltet. Doch die Botschaft scheint schon jetzt offensichtlich: Wir gehen in deine Wohnung, nehmen alles mit und du bekommst es wieder, wenn und wann wir wollen. Ob das rechtens ist, ist uns egal. Das kannst du ja hinterher klären lassen.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock

Fanfotos FC Hansa Rostock




Weitere News:
27.11.2021: Suptras & Fanszene Rostock betreten Ostseestadion nicht
24.11.2021: DFB-Strafe: Hansa muss 97.300 Euro zahlen
23.08.2021: Hansa Rostock-Fanszene geht in Bremen nicht ins Stadion
14.08.2021: Party zu 20 Jahren Suptras Rostock angekündigt
25.07.2021: Hansa-Fans mit organisiertem Support von zwei Seiten

Alle 313 News anzeigen