13.03.2009 - FC Thun

In dubio pro Fans


Das Verwaltungsgericht Thun hat der Beschwerde zweier Fans des FC Thun teilweise Recht gegeben. Die Fans klagten gegen die Vergabe eines gegen sie verhängten Rayonverbots. Die Begründung des Verbots war zu formell verfasst.

Nach Meinung des Verwaltungsgerichts war die Mindestanforderung der Begründungspflicht für Rayonverbote nicht gegeben. Sie war aus Sicht des Gerichts zu knapp gehalten und zu übertragbar auf andere Personen. Den 20- und 21-jährigen FC Thun-Fans wurde vorgeworfen, am Bahnhof nach dem Heimspiel gegen den FC Aarau in der Saison 2006/07 eine Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans gesucht zu haben. Woraufhin gegen die beiden Fans ein zweijähriges schweizweites Stadionverbot sowie ein Rayonverbot für den Verwaltungsbezirk Thun ausgesprochen wurde. Kurz vor Ablauf des gegen die Fans verhängten Stadionverbots gab das Verwaltungsgericht zumindest der Beschwerde gegen das Rayonverbot der beiden teilweise Recht. Trotzdem riet der Richter den beiden Fans in Zukunft jeglicher Provokation und Auseinandersetzung beim Fußball aus dem Weg zu gehen. Im Urteil heißt es laut Schweizer Medienberichten: „Nichtig sei die polizeiliche Wegweisung und Fernhaltung nicht, aber die Beschwerde werde dennoch gut geheißen.“ (Faszination Fankurve, 13.03.2009)

Fanfotos FC Thun




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