21.11.2013 - 1. FC Nürnberg

Kein Schadensersatz bei verpasstem Flug


Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde eine Klage zweier Fußballfans, die aufgrund von Polizei-Kontrollen am Münchner Flughafen Ihren Flieger nach Manchester verpassten, abgelehnt. Die Rot-Schwarze Hilfe Nürnberg kritisiert die Entscheidung des Gerichts.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der RSH:

Friedel und Rudi auf großer Fahrt

Einmal Manchester erleben. Für viele Fußballanhänger ein Lebenstraum. So auch für Friedel Karren und seinen Sohn Rudi (Namen von der RSH geändert). Nachdem die beiden Glubbfans sind, der Vater mehr als der Sohn, nahm man ein Gastspiel des befreundeten Vereins Schalke 04 zum Anlass, um sich den Traum zu erfüllen.

Also auf zum Münchener Flughafen und Abflug nach Manchester? Denkste!

Als die beiden bereits eingecheckt waren, kam die Bundespolizei ins Spiel. Der junge Rudi habe einen Eintrag in der Datei Gewalttäter Sport, man müsse dies prüfen. Prüfen ist das eine, Fakten schaffen das andere. Wie sooft von derartigen Situationen berichtet wird, wurde den beiden Betroffenen bereits vorab zu verstehen gegeben, dass sie ihren Flieger wohl nicht erreichen würden. Aha? Also ein faktisches Ausreiseverbot? Jedenfalls wurde die Maßnahme der „Kontrolle“ so lange hingezogen, dass der Flieger und damit das Spiel in den Himmel entschwebt waren. Erst dann kam die Mitteilung, dass einer Ausreise nichts im Wege stünde. Weshalb man aber die Kontrolle nicht in der Form beschleunigt hatte, dass man beide gleichzeitig und nicht einzeln hintereinander überprüfte (bei dem bekannt knappen Zeitfenster), wurde bis heute nicht geklärt.

Vor Gericht gingen die Berichte der beteiligten Beamten derart auseinander, dass sich die Zuschauer schon wundern durften, wieso das Landgericht Nürnberg-Fürth, vor dem die beiden ihren Schaden gegen die Bundesrepublik geltend machten, sich derartige Einlassungen gefallen ließ.

Während der eine Beamte behauptete, die Kontrolle gegen den Vater sei angeordnet worden, erklärte der andere, die Kontrolle habe freiwillig stattgefunden und er, der Vater, hätte jederzeit gehen können. Während bei „bürgerlichen Zeugen“ gerne gleich mit der Verhaftung im Sitzungssaal gedroht wird, wenn man derart unreflektiert als Zeuge aussagt, kümmerte das Verhalten der Beamten das Landgericht Nürnberg-Fürth überhaupt nicht. Im Gegenteil kam es zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme rechtmäßig war und wies die Klage ab.

Im Endeffekt werden durch derartige Urteile der Willkür Tür und Tor geöffnet. Das Gericht versäumte es, den Beamten ins Stammbuch zu schreiben, dass eine Kontrolle als geringstmöglicher Eingriff zu erfolgen hat und demzufolge alles daran gesetzt werden muss, dass die Möglichkeit des Erreichens des gebuchten Fliegers nicht von vorneherein ausgeschlossen ist. Eine Herangehensweise dergestalt, dass derartige Kontrollen halt dauern, so lange sie dauern, wird die Öffentlichkeit kaum nachvollziehen können. Die Kontrolle kam zu dem Ergebnis, dass Friedel und Rudi ausreisen durften. Die Art und Weise der Kontrolle hat es ihnen faktisch unmöglich gemacht, obwohl es unzweifelhaft möglich gewesen wäre. (Rot-Schwarze Hilfe/Faszination Fankurve, 21.11.2013)

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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