Im nordrhein-westfälischen Hemer klagt ein Mann gegen einen Nachbarn, der zwei Grundstücke entfernt eine zwei Quadratmeter große Fahne von Borussia Dortmund aufgehängt hat. Der Kläger sieht die Flagge als Störfaktor hinsichtlich Optik und Lautstärke. Es gibt zudem einen weiteren Grund.
Die BVB-Fahne soll nicht als klassisches Bekenntnis zum Verein, sondern als Werbemittel für ein börsennotiertes Unternehmen (Teile des BVB sind seit 1999 unter dem Namen Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA aus dem Verein ausgegliedert) dienen. Mittlerweile ist Medienberichten zufolge das Verwaltungsgericht Arnsberg eingeschaltet worden, um sich mit dem Thema zu befassen. (Faszination Fankurve, 20.02.2013)