30.12.2012 - 1. FC Nürnberg

Klage gegen Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze


In der aktuellen Statistik der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) wird der ein Nürnberger Fan, der in Köln auf die Bahngleise gestoßen wurde und dabei von einem einfahrenden Zug verletzt wir dieser erneut Gewalttäter genannt. Die Rot-Schwarze Hilfe hat dagegen geklagt und sieht in diesem Fall ein Beispiel, wie die ZIS die Zahlen der Vorfälle in die Höhe treibt.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Klage gegen ZIS-Bericht - Behörde beruft sich auf "Meinungsfreiheit"

Als die jüngste ZIS-Statistik vor wenigen Wochen erschien, trauten manche ihren Augen nicht. Dort berichtete die nordrhein-westfälische Polizei über den Vorfall vom 19.11.2011 in Köln, als André vor einen einfahrenden Zug gestoßen wurde. Und als ob es in den vergangenen Monaten keine Diskussion über die unerlaubte Datenweitergabe seitens der Polizei und die mediale Verunglimpfung von André gegeben hätte, bezeichnete ihn die ZIS erneut als "Gewalttäter". Gegen diese Darstellung wurde durch den zuständigen RSH-Anwalt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Land Nordrhein-Westfalen als Rechtsträger der ZIS eingereicht.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wollte sich das Land jedoch nicht darauf einlassen, den ZIS-Bericht zu ändern. Der zuständige Richter am Landgericht hatte zuvor klar gemacht, dass er den Antrag für begründet erachte. Die ZIS dürfe niemanden als "Gewalttäter" darstellen, wenn dieser keine Gewalttaten begangen habe. Und einen solchen Nachweis habe die ZIS nicht erbracht. Das müsse sie auch gar nicht, meinte die stellvertretende Leiterin der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in der Verhandlung vor dem Landgericht kurz vor Weihnachten. Die Behörde berief sich vielmehr auf Meinungsfreiheit. Der Vorfall sei so wichtig, dass es legitim sei, darüber in der Art und Weise zu berichten, wie es die Behörde für angemessen erachte. Die Behörde selbst geht nicht davon aus, dass André im Vorfeld des Ereignisses an einer gewalttätigen Auseinandersetzung beteiligt war.

Die ZIS hat sich mit ihrer Argumentation jedoch selbst entlarvt. Die vielfach kritisierte Statistik einschließlich des Jahresberichts enthält keineswegs nur verifizierte Fakten, sondern erlaubt sich eine freie Darstellung von Vorgängen. Im Fall von André ist die Darstellung eindeutig falsch. So verwendet sie nicht nur in untragbarer Weise den Begriff "Gewalttäter", sondern behauptet auch noch, "mehrere" unbekannte Täter hätten André vor den Zug gestoßen. Der Erkenntnisstand der Staatsanwaltschaft Köln ist ein anderer: von mehreren Tätern war zu keinem Zeitpunkt die Rede. Offenbar soll auch hierdurch ein Ereignis so dargestellt werden, dass es ins Bild angeblich eskalierender Fußballgewalt passt. Tatsache ist, dass bis heute nicht feststeht, wer der Täter war. Ob und in welcher Weise ein Fußballzusammenhang besteht, ist demzufolge völlig offen.

Der Rechtsstreit um den Wortlaut des ZIS-Berichts wurde vom Nürnberger Landgericht jedoch nicht entschieden. Das Gericht erachtete sich mittlerweile für nicht zuständig und verwies das Verfahren an das Verwaltungsgericht. Dies hatte das Land Nordrhein-Westfalen beantragt, da es sich um eine Äußerung einer Behörde handele. Offenbar hatte man Sorge, dass im Zivilverfahren eine Niederlage droht. Der Verweisungsantrag macht die Verteidigungslinie allerdings noch fragwürdiger. Denn dass eine Behörde sich nicht auf das Meinungsfreiheits-Grundrecht berufen kann, versteht sich von selbst und wurde wiederholt höchstrichterlich entschieden: Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und nicht umgekehrt. Aber auch da hat die ZIS wohl eine andere "Meinung".

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