14.02.2017 - Borussia Dortmund

Könnten sich ausgesperrte BVB-Fans ins Stadion klagen?


In einem Interview mit der Zeit räumt der Sportjurist Stephan Dittl Fans von Borussia Dortmund, die am Samstag beim Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg wegen der Sperrung der Südtribüne ausgeschlossen werden, realistische juristische Chancen ein, sich doch noch ins Stadion zu klagen.

„Die betroffenen 25.000 Kartenbesitzer könnten versuchen, mit einer einstweiligen Verfügung ihr Recht auf den Stadionzugang gegen Wolfsburg durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten sind für all diejenigen gut, die nicht an einem beleidigenden Plakat oder einem Schmähgesang – was immer das auch sein soll – beteiligt waren“, erklärt Dittl im Interview.

Der Sportjurist begründet diese Einschätzung damit, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Eintrittskartenkauf im Unterpunkt, der sich mit Zuschauerausschlüssen befasst, für unwirksam hält. Bei Zuschauerausschlüssen sehen die AGB vom BVB keine zwangsläufige Erstattung des bezahlten Eintrittspreises vor. Würde ein BVB-Fan klagen und vor Gericht Recht bekommen, könnte die gesamte AGB-Klausel zu Zuschauerausschlüssen unwirksam werden und der klagende BVB-Fan dürfte ins Stadion. Auf ähnlichen Wegen versuchten sich zuletzt Eintracht Frankfurt Fans beim Spiel gegen Ingolstadt ins Stadion zu klagen (Faszination Fankurve berichtete).


Borussia Dortmund erstattet den Dauerkartenbesitzern der Südtribüne für kommenden Samstag anteilig ihren Betrag für das Wolfsburg-Heimspiel zurück und Einzelticketinhaber erhalten Tickets für das Heimspiel gegen Werder Bremen (Faszination Fankurve berichtete). Laut den Ticket-AGB wäre der BVB hierzu nicht verpflichtet. Wie Gerichte außerhalb der Sportgerichtsbarkeit des DFB die Rechtmäßigkeit der Strafen des DFB-Sportgerichts einschätzen würden, wäre tatsächlich spannend. Bisher ist in Deutschland noch kein Verein diesen Weg gegangen. (Faszination Fankurve, 14.02.2017)

Fanfotos Borussia Dortmund




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