11.05.2018 - FC Hansa Rostock

„Kreatives Verhältnis zur Wahrheit bei Polizeizeugen“


Nach etwa zwei Jahren wurde das Verfahren gegen einen Hansa Rostock-Fan, dem vorgeworfen wurde, einen Polizisten geschlagen und/oder getreten zu haben, gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt. Die Aussagen der als Zeugen geladenen Polizisten stimmten nicht überein bzw. widersprachen sich teilweise.

„Die Anklage warf ihm vor, gemeinsam mit anderen einen Polizisten im Bereich vor dem Einlass am Stadion zwischen die Beine und gegen den Kopf getreten zu haben. Der betroffene Polizist G. schrieb in seiner Anzeige, er sei sich sicher, dass dies der Angeklagte war, der ihn mehrfach trat. Andere hätten auch auf ihn eingeschlagen. Er ging dadurch zu Boden und wurde von Kollegen aus der Situation herausgezogen. Die erste Verhandlung fand zunächst vor dem Amtsgericht statt. Der Polizist G. beschrieb beschämt, welche Leiden und Einschränkungen er nach dem Tritt zwischen die Beine noch bis zu zwei Wochen später gehabt habe. Das sei der Angeklagte gewesen. Diesen habe er mit eigenen Augen vor sich handelnd wahrgenommen. Videos gab es einige, nur das unmittelbare Geschehen war darauf nicht zu sehen. Es war aber zu erkennen, dass weitere Kameras direkt drauf hielten. Tatsächlich gab es weiteres Bildmaterial. Auf dem neu aufgetauchten Video aus anderer Perspektive war zu erkennen, dass es Stöße von Polizisten gegen an ihnen vorbeigehende Hansafans gab und der Polizist G. einem Fan mit der Faust ins Gesicht schlug, was zu einer Eskalation führte. Man sah auch wie der Polizist dabei zu Boden ging. Der Angeklagte war unter den Fans sichtbar zu diesem Zeitpunkt jedoch außer Reichweite zum Polizisten G., er konnte ihn nicht getreten haben“, heißt es von der Blau-Weiß-Roten Hilfe im Rückblick auf die Verhandlung vorm Amtsgericht, wo der Fall zunächst behandelt wurde.

Der Richter des Amtsgerichts verurteilte den Hansa-Fan wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Doch der Hansa-Fan und sein Anwalt gingen vor dem Landgericht in Berufung. Vor dem Landgericht sagte ein weiterer Polizist aus, dass er neben dem Angeklagten gestanden habe, als es zu der Rangelei am Stadioneingang kam. Der Polizist gab vor dem Landgericht an, nicht gesehen zu haben, dass der Angeklagte seinen Kollegen geschlagen oder getreten habe. Daraufhin wurde das Verfahren gegen den Angeklagten eingestellt.

„Ein – zurückhaltend formuliert – kreatives Verhältnis zur Wahrheit bei Polizeizeugen ist ein lange bekanntes und immer wieder auftretendes Problem für Fußballfans und die Arbeit von Fanhilfen in Deutschland. In der Praxis heißt es häufig hinter vorgehaltener Hand: 'Auch wenn es nicht so war, es trifft schon nicht den Falschen'. Insofern zeigt dieser für die Blau-Weiß-Rote Hilfe letztlich exemplarische Fall auch: Es gibt viele Gründe, warum es wichtig ist, dass Verfahren gegen Fußballfans begleitet werden, über diese öffentlich berichtet wird und darüber hinaus ein Austausch zwischen Fanhilfen stattfindet“, zieht die Blau-Weiß-Rote Hilfe ein Fazit zu diesem Fall. (Faszination Fankurve, 11.05.2018)

Fanfotos FC Hansa Rostock




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