17.04.2019 - Fanhilfe

Landesregierung beantwortet die Fragen von Fanhilfen


Die Fanhilfen aus Bayern und Franken haben gemeinsam über die Landtagsfraktion der Grünen eine Kleine Anfrage an die bayrische Landesregierung gestellt, mit der beispielsweise geklärt werden sollte, inwieweit Fußballfans als Gefährder eingestuft werden und ob Funkzellenabfragen gegen Fans eingesetzt wurden.

Das bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Anfrage der Grünen nun stellvertretend für die bayerisches Landesregierung beantwortet. Demnach wird der Begriff Gefährder im Bereich der politisch motivierten Kriminalität angewendet. Im Fußballbereich entspricht jedoch die polizeiliche Einordnung eines Fans in die Kategorie C (gewaltsuchend) laut Aussage der Landesregierung am ehesten der Definition eines Gefährders. Die Kategorisierung in friedlich, gewaltbereit und gewaltsuchend werden in Deutschland von den sogenannten Szenenkundigen Beamten (SKB) der Polizei vorgenommen. Die SKB sind somit auch dafür verantwortlich zu entscheiden, wenn Fans wieder aus der Kategorisierung „gewaltsuchend“ gestrichen werden.

Eine weitere Frage der Grünen zielte darauf ab, inwieweit zwischen 2013 und 2018 Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit Vorfällen beim Fußball durchgeführt wurden. Die Landesregierung erklärte, dass in Franken im Zeitraum 2015 und 2018 zwei Anträge bezüglich einer Funkzellendatenabfrage zur Aufklärung von Straftaten mit Fußballbezug gestellt wurden. 2015 wurde ohne Erfolg gegen einen unbekannten Straftäter ermittelt, weshalb nicht klar ist, um was für einen Fan es sich handelte. Im Jahr 2018 sei zudem ein Nürnberger Fußballfan von einer Funkzellenabfrage betroffen gewesen. „Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Antrags einer Funkzellendatenübermittlung sowie deren Stattgabe erfolgte durch den jeweils zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Nürnberg. Die Auswertungen der Daten erfolgten jeweils durch die sachbearbeitenden Polizei- bzw. Kriminalpolizeidienststellen“, heißt es dazu in der Antwort der Landesregierung.

Auf die Frage zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen im Zusammenhang mit Fußballfans erklärte die Landesregierung, dass solche Personen in Bayern nicht gegen Fußballfans eingesetzt würden und das Bayerische Landesamtes für Verfassungsschutz grundsätzlich nicht beauftragt wurde, Fußballfans zu beobachten. Weiter wird in der Antwort der Landesregierung aufgelistet, wie viele SKB an den einzelnen Bundesliga-Standorten in Bayern im Einsatz sind. Hier gibt es die gesamten Antworten der bayerischen Landesregierung. (Faszination Fankurve, 17.04.2019)






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