16.05.2016 - 1. FC Nürnberg

​Landtag soll sich mit falschem Polizeibericht befassen


Weil gegen einen Fan des 1. FC Nürnberg wegen eines falschen Polizeiberichts ermittelt wurde, der zuständige Polizist deswegen aber keine Konsequenzen zu befürchten hat, wurde von dem FCN-Fan eine Petition gestartet, damit der Landtag sich mit diesem Fall beschäftigen muss. (Faszination Fankurve, 16.05.2016)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Hessisches Innenministerium: keine dienstrechtlichen Konsequenzen trotz falschem Polizeibericht

Dass Polizisten Beamte sind, ist gerade dann immer bedeutsam, wenn es um sog. Beleidigungen geht, die selbstverständlich nicht eingestellt werden können - oder um die Geltendmachung von Dienstunfähigkeitsentschädigung. Wenn es um die Wahrheitspflicht des Beamten geht, kommt es darauf jedenfalls nach Meinung des hessischen Innenministeriums nicht so sehr an.

Was war passiert? Beim Spiel des Glubbs bei Eintracht Frankfurt im Oktober 2013 kam es nach Ende des Spiels angeblich zu einem „versuchten Blocksturm“ und zur Festnahme eines Nürnberger Fans durch einen hessischen Polizeibeamten. Ein weiterer Nürnberger soll diesen Polizisten geschlagen haben. Einige Zeit nach dem Spiel flatterte einem völlig unbeteiligtem RSH-Mitglied im Januar 2014 eine Vorladung als Beschuldigter ins Haus. Er soll den Beamten geschlagen haben.

Laut Polizei passte das Mitglied in das Täterprofil. Dass der Täter jedoch als 175 cm groß geschätzt wurde, der Beschuldigte dagegen wesentlich größer war, interessierte nicht. Das gleiche Phänomen bestand beim Körperbau, der ebenfalls nicht vergleichbar war. Es wurden aufwändige Bildvergleiche angefertigt und - oh Wunder! - Täter und Beschuldigter stimmten nach Meinung der Polizei überein. Erst als auf Antrag des RSH-Anwalts ein anthropologisches Gutachten erstellt wurde, dass es sich um unterschiedliche Personen handelt, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Doch damit konnte es nicht sein Bewenden haben. Der Verteidiger des vormals Beschuldigten legte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen der Frankfurter szenekundigen Beamten ein, der die Ermittlungen geführt hatte, denn dieser hatte im Laufe des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft die Akte mit der Behauptung vorgelegt, der Beschuldigte sei durch die szenekundigen Beamten in Nürnberg „zweifelsfrei identifiziert“ worden. Das bestritten die Nürnberger Beamten jedoch. Sie hätten nur auf einen gewissen Verdacht hingewiesen, von einer zweifelsfreien Identifizierung sei nie die Rede gewesen.

Der Polizeibericht war demnach definitiv falsch. Interessanterweise fehlte auch die Kommunikation zwischen Nürnberg und Frankfurt völlig. Die ausgetauschten Emails waren nicht Bestandteil der Akte. Es sei die Entscheidungskompetenz der Ermittlungsbehörde, meinte sodann der Dienstherr, das Hessische Innenministerium, was zur Akte gelange. Darin könne man keine Pflichtverletzung sehen.

Und der falsche Bericht? Nun, den konnte nicht einmal das Ministerium leugnen.

„Die Formulierung des PHK (...), wonach die Beamten der PI Nürnberg-Süd Sie zweifelsfrei identifiziert hätten, stellt die Situation indes nicht zutreffend dar. Dies habe ich gegenüber dem Beamten erläutert. Aufgrund des oben Gesagten hatte diese Formulierung jedoch keinen Einfluss auf den weiteren Fortgang des Ermittlungsverfahrens. Darüber hinaus gibt dieser Sachverhalt nach meiner Bewertung keinen Anlass, im Wege des Dienstrechts weitergehende Maßnahmen gegen diesen Beamten zu ergreifen.“

Beamte sind zur Wahrheit gegenüber ihrem Dienstherren verpflichtet. Dass es dienstrechtlich keinerlei Konsequenzen haben soll, wenn die Staatsanwaltschaft von ihr unterstellten Ermittlungsbeamten falsche Berichte erhält, ist schon überraschend. Damit muss sich allerdings nun der hessische Landtag befassen. Das RSH-Mitglied reichte dort eine sog. Petition ein. Mit einer Petition kann sich jeder Bürger beschweren, wenn er sich von staatlichen Stellen falsch behandelt fühlt.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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