26.02.2015 - FC Hansa Rostock

Mal wieder keine Getränkedosen für Hansa-Fans


Hansa Rostock ist am Samstag beim Halleschen FC zu Gast. Die Fans aus der Hansestadt dürfen auf der Zugstrecke nach Halle mal wieder keine Glasflaschen und Getränkedosen mitführen. Dies hat die Bundespolizei in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Die Verbote gelten nicht nur für Hansa Rostock Fans, sondern für alle Reisenden in den entsprechenden Zügen. Bei Verstoß gegen die Verfügung droht die Polizei mit einem Platzverweis oder einem Beförderungsverbot.

Beim Hinspiel durften die HFC-Fans ebenfalls keine Glasflaschen und Dosen in den Zügen nach Rostock mitnehmen. Erschwerend kam hinzu, dass damals die Getränke-Kioske im Gästeblock geschlossen waren (Faszination Fankurve berichtete). Letztlich konnten die HFC-Fans wegen eines Bahnstreiks nicht mit dem Zug reisen und ihre Dosen und Flaschen in Autos und Bussen trinken. (Faszination Fankurve, 26.02.2015)


Faszination Fankurve dokumentiert die Allgemeinverfügung der Bundespolizei:
Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel Hallescher FC gegen F.C. Hansa Rostock

Am Samstag, den 28. Februar 2015 findet im Erdgas Sportpark in Halle das Punktspiel der 3. Liga zwischen Hallescher FC und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker Fans nach Halle/Saale reisen. Hierzu werden auch die regelmäßig verkehrenden Zugverbindungen in Richtung Halle/Saale genutzt.

Aus Sicherheitsgründen ist für Bahnreisende die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom 28. Februar 2015, 04:00 Uhr bis 24:00 Uhr untersagt. Der Geltungsbereich umfasst zunächst folgende Regionalzugverbindungen auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes von Rostock nach Erfurt und zurück:
Hinfahrt: RE 4302, RE 4355, RB 37287, RB 37861, RE 17765, RE 79458, RB 17809/S1, RE 4304, RE 79462, RB 17813, RB 17623, RE 18305, RE 18110, RE 17621, RE 18307, RE 18114, RE 17625, RE 13202, RB 37813, RE 79458, RE 17619, RE 93505, RE 13053 u. RE 13002
Rückfahrt: RE 17626, RB 17836, RE 18129, RE 18320, RB 37868, RB 37292, RE 4364, RB 37820, RE 4366, RE 17628, RB 17832, RE 79479 und RE 4319

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindungen nutzen.

Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden.

Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zustiegsbahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden.

Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Zugverbindungen an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht.

Fanfotos FC Hansa Rostock




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