02.02.2018 - SV Babelsberg 03

NOFV sorgt mit Bewährungsstrafe für weitere Eskalation


Weil Babelsberg 03 für die Vorfälle beim Spiel gegen Energie Cottbus mit einer höheren Strafe belegt wurde, als die Gäste und rassistische Vorfälle der Gästefans bis heute nicht geahndet wurden, will Babelsberg 03 die Geldstrafe des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) nicht zahlen.

Gestern verfassten der Fanrat von Babelsberg 03 und der Vorstand des Vereins offene Briefe an den NOFV. Während der Fanrat personelle Änderungen beim Verband fordert, erklärt der Vereinsvorstand nochmal, dass man bereit sei, eine Geldstrafe für die Pyroaktion gegen Cottbus zu bezahlen, nicht jedoch für „Nazischweine raus“-Rufe und man es zudem nicht einsehe, dass man persönlich bisher nicht vom Verband gehört wurde und Energie Cottbus weniger Strafe zahlen muss.

Der NOFV hat hingegen heute eine neue Strafe gegen den SV Babelsberg 03 ausgesprochen und damit u.a. eine Pyroaktion geahndet, mit dem die Babelsberg-Fans gegen das vorherige Urteil protestierten. Babelsberg 03 soll erneut 4.500 Euro Strafe zahlen und wurde zudem mit einem Geisterspiel auf Bewährung bestraft. Eine solche Kollektivstrafen wird vom DFB schon seit Monaten bewußt verzichtet. Beim NOFV scheint man davon weniger überzeugt zu sein und spricht weiter Kollektivstrafen aus. Die Strafe in Höhe von 7.000 Euro, die Babelsberg 03 aktuell zumindest nicht in voller Höhe zahlen will, ist bis heute fällig.


Mit der neuen Strafe stehen vor dem heutigen Spiel zwischen Babelsberg 03 und Chemie Leipzig beide Fanlager unter Bewährung und es drohen Geisterspiele. Gleichzeitig sind beide mächtig Fanlager sauer auf die Sportgerichtsbarkeit des NOFV, die zuletzt sogar vom DFB kritisiert wurde. Die Vereine riefen ihre Fans dazu auf, beim Protest gegen den NOFV friedlich zu bleiben (Faszination Fankurve berichtete).

Archibald Horlitz, Vorstandsvorsitzender bei Babelsberg 03 erklärte zu der neuesten Verurteilung: „Ein Geisterspiel ist bereits die wirtschaftliche Höchststrafe und als Kollektivstrafe per se ungerecht und daher auch vom DFB nicht mehr gewollt. Ein bisher nie angewendeter Ausschluss vom Spielbetrieb aber ist quasi die Todesstrafe für einen Verein, da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht. Hier scheint der NOFV jegliches Augenmaß verloren zu haben.” (Faszination Fankurve, 02.02.2018)

Faszination Fankurve dokumentiert den offenen Brief des Fanrats Babelsberg an den NOFV:

Aufgrund der letzten Ereignisse und Handlungen des NOFVs in Bezug auf das Urteil gegen den SV Babelsberg 03 vom Spiel gegen den FC Energie Cottbus am 28.04.2017 nimmt der Fanbeirat Stellung und fordert den sofortigen Rücktritt der handelnden Personen auf Seiten des NOFVs, sowie die Rücknahme des Urteils in Bezug auf den Ausruf “Nazischweine raus”.

Sehr geehrte Herren Milkoreit, Fuchs und Oberholz,
es ist der 28.04.2017, Tag des Brandenburgderbys Babelsberg 03 gegen Energie Cottbus. Im Auswärtsblock des Karl-Liebknechts-Stadion versammeln sich mehrere vermummte Neonazis. Sie brüllen antisemitische Parolen wie »Arbeit macht frei, Babelsberg 03« und andere diskriminierende Beleidigungen. Der Hitlergruß wird das erste Mal bereits 30 Minuten vor Anpfiff gezeigt und gehört an diesem Tag anscheinend zur beliebtesten Begrüßungsform im Auswärtsblock. Später werden diese Nazis versuchen, den Platz zu stürmen, um Andersdenkende körperlichen Schaden zuzufügen. Dass dies während des Spiels bereits durch Leuchtspuren und geworfene Pyrotechnik passiert, gerät schon fast in Vergessenheit. Während Strafgerichte einige Monate später entsprechende Urteile gegen ermittelte Täter aussprechen, haben Sie es bis heute nicht geschafft, diese Vergehen zu ahnden. Schlimmer noch, unterm Strich wird der SV Babelsberg 03 zu einer höheren Strafe als Energie Cottbus verurteilt.
Wir möchten Sie an dieser Stelle an ihre Verbandssatzung §3 Absatz 2 erinnern. Die Aufgaben des Verbandes sind: “rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie anderen diskriminierenden und menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen zu treten; diesbezügliche Vorkommnisse sind Formen unsportlichen bzw. grob unsportlichen Verhaltens und nach den Bestimmungen der Rechts und Verfahrensordnung zu ahnden.” Und genau das ist bis zum heutigen Tag im Fall Cottbus nicht passiert. Stattdessen bestrafen sie das couragierte Auftreten der Nulldreianhänger*innen, die sich mit dem Ausruf »Nazischweine Raus« zur Wehr setzten. Dass der Einsatz gegen rassistische und demokratiefeindliche Bewegungen bestraft wird, ist im deutschen Fußball einzigartig. So verstoßen Sie nicht nur gegen Ihre eigene Satzung, sondern bringen alle Mitglieder des NOFVs in Verruf. Ihr Handeln ist stur, dilettantisch und unverantwortlich. Öffnet es doch Tür und Tor für rechtsextremistische Strömungen im Stadion, welche bisher verschlossen schienen.
Zu ihrer Verteidigung führen Sie in Persona Oberholz ins Feld, dass sie von all den Naziumtrieben und diskriminierenden Sprechchören nichts gewusst haben wollen. Im Bericht des Schiedsrichters und des Spielbeobachters sei davon einfach nicht die Rede gewesen. Warum Sie bei ihrer Beweisfindung allerdings keine Presseschau betreiben oder frei zugängliche Videoaufnahmen sichten, ist uns ein Rätsel. Entweder ist Ihre Arbeit unprofessionell oder ideologisch belastet. Ihre Aussage »Da wussten wir nichts von, schlicht und ergreifend« legt den Verdacht nahe, dass sie die Augen ganz bewusst vor dem Problem des Rechtsextremismus verschließen und auf dem rechten Auge blind sind.
Dass unser Urteil bei weitem kein Einzelfall ist, bewiesen Sie unlängst bei der Bewertung der Vorfälle des Spiels der BSG Chemie bei Lok Leipzig. Auch hier gab es Geldstrafen für Pyrotechnik auf Bundesliganiveau. Von einer Bestrafung diskriminierender Gesänge der Lok Fans wurde aber abgesehen. Eine Reflektion des eigenen Handelns hat bei Ihnen ganz offensichtlich nicht stattgefunden. Unserem Verein wurde bis heute keine Möglichkeit gegeben, gegen das Urteil persönlich vorzugehen. Anstatt Probleme gemeinsam an einem Tisch zu besprechen, setzen Sie weiterhin auf Eskalation. Mittlerweile drohen Sie dem SV Babelsberg 03 sogar mit dem Ausschluss vom Spielbetrieb. Ein ungeheuerliches Vorgehen, wenn man bedenkt welche Seite sich hier im Rahmen der Satzung bewegt und welche nicht. Doch wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir werden weiter für einen Fußball kämpfen, in dem Nazis, Rassisten, Antisemiten und homophobe Einstellungen nicht geduldet werden. Unsere Werte sind nicht verhandelbar!
Wir fordern Sie auf, diesem unsäglichen Schauspiel ein Ende zu setzen! Räumen Sie ihre Posten für Menschen, die es mit den Werten unseres Sports ernst meinen. Sie haben dem Nordostdeutschen Fußballverband lang genug geschadet. In einem Verband, in dem der Einsatz gegen Diskriminierung bestraft wird und Nazis hofiert werden, darf es kein Weiter so geben. Wir fordern alle Vereine des NOFVs und deren Anhänger*innen auf, unseren Aufruf und den Protest gegen den Verband zu unterstützen. Es ist an der Zeit für einen Wechsel an der Spitze des NOFVs!

Fanbeirat Babelsberg, 01.02.2018

Faszination Fankurve dokumentiert den offenen Brief des Vorstandes von Babelsberg 03:
Sehr geehrter Herr Fuchs,

Bezug nehmend auf Ihre zweite Mahnung vom 24. Januar dieses Jahres und der uns gesetzten Zahlungsfrist bis 02.02.2018 erklären wir wie folgt:

Wir können das gegen uns ergangene Urteil in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. Auch nicht implizit durch Zahlung der Strafe.
Die Gründe sind hinreichend im bisherigen Schriftverkehr benannt worden. Der Hauptgrund ist in der Urteilsbegründung enthalten und zwar hier: „Etwa ab der 15. Spielminute rief eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock in Richtung des Cottbusser Fanblockes: „Nazischweine raus“. Dass dies im Kontext der rassistischen und antisemitischen Vorgänge, die diesem Ruf vorausgingen, passierte, wurde vollständig ignoriert. Dass nachfolgend diese Begründung mal als nicht relevant, mal als Fehler, mal als Versehen oder als Erläuterung vom NOFV bzw. Herrn Oberholz bezeichnet wurde, macht diesen Fakt nicht ungeschehen. Ein Urteil, dass vom eigenen Richter im Nachgang in Teilen als fehlerhaft bezeichnet wird, spricht schon für sich. Hier würde man erwarten, dass ein solcher Fehler umgehend korrigiert wird, statt dies als fehlerhaft bezeichnete Urteil weiterhin durchsetzen zu wollen.
Der DFB hat sich in einer, in dieser Form einzigartig klaren Art und Weise, in die Vorgänge und daraus resultierenden Handlungen des NOFV eingeschaltet. Zunächst auf Basis unseres offenen Briefes an Herrn Grindel und jüngst nach der irritierenden Rücknahme des zweiten Urteils gegen unseren Spielgegner Cottbus. Auch hier ist in jeder Beziehung Herr Oberholz involviert. Das Ergebnis dieser Einschaltung wollen wir gern abwarten, um zu sehen, inwieweit dies auch unser Urteil berührt.
Schon die erneuten Ermittlungen von Herrn Oberholz haben dazu geführt, dass die rassistischen und antisemitischen Vorgänge beim Spiel Babelsberg gegen Energie Cottbus klar festgestellt wurden und dementsprechend zunächst zu einer Strafe führten. Warum diese nun vorhandene Kenntnis zwar zu einer weiteren Strafe gegen Cottbus, aber nicht zu einer Neubewertung unseres Urteil führten, ist bis heute weder begründet, noch sonst wie nachvollziehbar.
Ungeachtet dessen erklären wir nochmals, dass wir denjenigen Teil des Urteils und eine daraus resultierende Strafe akzeptieren, der sich auf die Verwendung von Pyro bezieht. Aber eben nur und ausdrücklich diesen Teil. Ebenfalls erwarten wir, dass die finanziellen Relationen stimmig sind. Cottbus wurde zunächst zu einer Strafe von einem Geisterspiel, nach eigener Bewertung durch Energie Cottbus selbst mit einem finanziellen Schaden von 100.000 Euro beziffert, sowie zu 16.000 Euro für Vorgänge aus insgesamt drei Spielen bestraft, also gesamt 116.000 Euro. Diese Strafe wurde in einem Revisionsverfahren, das uns ja bekannter Weise verwehrt wurde, auf einen zu zahlenden Betrag von 6.000 Euro (für Vorgänge aus DREI Spielen) reduziert, mithin um mehr als 90%. Cottbus zahlt also 6.000 Euro für Vorgänge aus drei Spielen und wir sollen 7.000 Euro zahlen und dazu soll noch ein Geisterspiel auf Bewährung Bestand haben. Diese offensichtliche Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.

Um Ihnen hier entgegen zu kommen, sind wir gern bereit, mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch zu diskutieren, wie diese verfahrene Situation bereinigt werden kann. Wir dürfen in diesem Zusammenhang festhalten, dass es bis heute KEINE einzige Gelegenheit gab, dass wir hier persönlich vortragen konnten. Das Urteil selbst wurde ohne Anhörung und Anwesenheit von uns gefällt, auch bei den Beratungen zu einer Revisionszulassung wurde uns keine persönliche Anhörung ermöglicht. Auch dies spricht leider für sich.

gez. Vorstand
SV Babelsberg 03

Strafenkatalog
Januar 2018 - Juni 2018
DatumVerein/LandStrafeGrund
02.02.2018SV Babelsberg 034.500 EuroVorfälle gegen Union Fürstenwalde und gegen Altglienicke.
30.01.20181. FC Nürnberg5.000 EuroPyro in Fürth, fliegende Feuerzeuge in Braunschweig und gegen Wolfsburg.
30.01.20181. FC Heidenheim8.000 EuroPyro in Fürth und gegen Dresden sowie fliegende Papierkugeln in Ingolstadt.
29.01.2018FC Augsburg20.000 EuroPyro in Stuttgart und Mainz.
25.01.2018Fortuna Düsseldorf27.500 EuroPyro in Kiel und Bochum sowie fliegende Flasche gegen Mönchengladbach.
25.01.2018Union Berlin8.500 EuroPyro gegen Braunschweig und in Leverkusen.
25.01.2018VfL Osnabrück28.000 EuroPyro in Meppen und Münster.
24.01.2018VfL Wolfsburg6.000 EuroFliegende Feuerzeuge in Regensburg.
24.01.2018Arminia Bielefeld15.000 EuroPyroaktionen beim Spiel in Kiel.
24.01.2018Holstein Kiel34.000 EuroPlatzsturm, geworfene und gezündete Pyrotechnik sowie geklaute Fahnen beim Spiel gegen den FC St. Pauli sowie fliegende Becher gegen Braunschweig.
24.01.2018VfL Wolfsburg5.000 EuroPyro bei Spiel in Leverkusen.
23.01.2018FC Bayern München52.000 EuroPyro bei Hertha BSC, in Mönchengladbach, Dortmund und Stuttgart
22.01.2018Dynamo Dresden20.000 EuroPyro in Darmstadt und Heidenheim sowie gegen Kaiserslautern und Aue.
22.01.2018MSV Duisburg25.000 EuroPyro und fliegender Böller in Düsseldorf, der Ordner verletzte.
22.01.2018Eintracht Frankfurt75.000 EuroPyro gegen Hannover 96, in Dortmund, in Hamburg, in Schweinfurt, in Heidenheim sowie fliegende Papierrollen beim Spielen in Schweinfurt und Köln.
19.01.2018Bayer Leverkusen25.000 EuroFliegende Gegenstände gegen RB Leipzig, Pyro in Hannover und Mönchengladbach.
19.01.2018Werder Bremen24.000 EuroPyro gegen Hannover und in Dortmund.
19.01.2018SC Freiburg8.000 EuroPyro in Stuttgart.
19.01.20181. FC Kaiserslautern28.000 EuroPfiff aus Fanblock, fliegende Gegenstände und Flitzer in Sandhausen, fliegende Gegenstände in Heidenheim, Pyro bei Spielen gegen Aue und im Pokal gegen Stuttgart sowie Blocksturm beim Spiel gegen Nürnberg.
17.01.2018VfB Stuttgart33.000 EuroPyro in Mönchengladbach sowie Pyro und fliegende Gegenstände in Mainz im Pokal.
15.01.2018Hamburger SV30.000 EuroPyro beim Spiel in Hannover, auf Schalke und beim Spiel gegen Frankfurt. Kurzzeitige Unterbrechungen gegen Hannover und Frankfurt.
15.01.20181. FSV Mainz 0525.000 EuroPyro beim Spiel in Mönchengladbach und gegen Stuttgart sowie beim gleichen Spiel mit Flüssigkeit beschüttet Spieler.
09.01.2018Preußen Münster2.000 EuroPyro beim Spiel gegen Chemnitz.
08.01.2018Rot-Weiss Essen3.000 EuroPyro beim Auswärtsspiel in Aachen.

Hier geht es zum Strafenkatalog der Hinrunde 2017/2018.

Fanfotos SV Babelsberg 03




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