11.10.2017 - Borussia Dortmund

Nur eine Verurteilung nach Vorfällen bei BVB gegen RBL


Vor dem Gastspiel von Rasenballsport Leipzig am Samstag in Dortmund hat die Polizei die Ergebnisse der Arbeit der „Ermittlungskommission Strobel“ bekannt gegeben, die sich mit den Vorfällen beim letzten Gastspiel von RB Leipzig in Dortmund beschäftigt und 170 Stunden Videomaterial ausgewertet hat.

Die Polizei Dortmund spricht von insgesamt 168 Strafverfahren und 66 Fällen, in denen Personen identifiziert werden konnte. Laut Angaben der Polizei Dortmund, die gestern Gespräche mit dem Amtsgericht Dortmund, der Staatsanwaltschaft Dortmund, dem BVB und der Stadt Dortmund führte, wurden im Nachgang der Vorfälle beim Gastspiel von RB Leipzig im Februar 2017 fünf Personen angeklagt, wovon eine Person zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die anderen vier Verhandlungen, hier stehen ebenfalls Geldstrafen im Raum, stehen noch an. Angeklagt wurden Beleidigungen, eine gefährliche Körperverletzung und ein Mal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ob die Verhandlungen zu weiteren Verurteilungen führen, bleibt abzuwarten.


Zudem sollen laut Angaben der Polizei Dortmund elf Strafbefehle ausgesprochen worden sein, von denen bisher nur fünf rechtskräftig sind. Strafbefehlverfahren werden in Deutschland bei geringen Vergehen angewendet und sollen die Gerichte entlasten, da es nicht zu einer Hauptverhandlungen kommt. Die Schuld einer Person muss dabei nicht bewiesen werden, ein hinreichender Tatverdacht genügt, um einen Strafbefehl zu verhängen. (Faszination Fankurve, 11.10.2017)

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