17.02.2017 - Borussia Dortmund

Plakate auf Südtribüne: BVB ermittelt 61 Verdächtige


Wegen beleidigender Plakate beim RB Leipzig Spiel hat Borussia Dortmund mit Hilfe der Überwachungskameras 61 tatverdächtige Personen identifiziert, „die offensichtlich an der Präsentation bzw. an Vorbereitungsmaßnahmen beleidigender Plakate aktiv beteiligt waren.“

Der BVB hat die entsprechenden Videoaufnahmen aus dem Westfalenstadion an die Polizei weitergegeben, will den tatverdächtigen Fans jedoch ein Anhörungsrecht einräumen: „Die durch das Videomaterial aufgedeckten Taten bzw. Tatbeiträge weisen unterschiedliche Schweregrade auf und werden nach einer Einzelfallprüfung, die bei jedem Verdächtigen eine Anhörung einschließen wird, konsequent verfolgt. Im Fokus steht eine klare Zuordnung von Taten bzw. Tatbeiträgen zu einzelnen Personen, um nicht unschuldige Zuschauer mit zu bestrafen. Die Bandbreite der möglichen Strafmaßnahmen umfasst u.a. Stadionverbote, Vereinsausschlussverfahren in Abstimmung mit dem Vorstand des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dauerkarten-Kündigungen sowie zivilrechtliche Regress- und Schadensersatzansprüche. Erkenntnisse über schwerwiegende Verstöße stellt Borussia Dortmund selbstverständlich den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung“, heißt es in der Stellungnahme von Borussia Dortmund.

Der Verein betont zudem, dass für die Vorfälle vor dem Stadion die Strafverfolgungsbehörden zuständig seien. Von vor dem Stadion seien dem BVB bisher 32 Ermittlungsverfahren bekannt, diese Zahl könne sich jedoch noch auf 40 bis 50 Fälle erhöhen. Auch in diesen Fällen prüfe der BVB Stadionverbote, Vereinsausschlussverfahren und Dauerkarten-Kündigungen, sofern es Datenschutzbestimmungen zulassen. Auch hier will Borussia Dortmund den betroffenen Fans ein Anhörungsrecht einräumen.


Beim Heimspiel von Borussia Dortmund gegen RB Leipzig wurden auf der Südtribüne unzählige Protestplakate gegen RB Leipzig hochgehalten, die teilweise auch beleidigend waren (Faszination Fankurve berichtete). In welchen Fällen es sich um eine nicht strafbare Kollektivbeleidigung handelte und bei welchen Plakaten der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt ist, muss noch geklärt werden. Um den Straftatbestand der Beleidigung zu erfüllen, muss erst Mal eine Person, die sich beleidigt fühlt, Anzeige erstatten.

2007 entschied das Amtsgericht Köln in einem Fall, den der Fanrechtefonds forcierte, dass eine Beleidigung in diesem Fall nicht für die Aussprache eines Stadionverbots ausreiche (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 17.02.2017)

Fanfotos Borussia Dortmund




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