06.12.2016 - 1. FC Nürnberg

Polizei München ermittelte wegen 1312 Banner


Die Polizei München ermittelte gegen einen Fan des 1. FC Nürnberg, weil dieser in der Fröttmaninger Arena ein „1312“ Banner hochhielt. Die Zahlenkombination steht geläufig für „ACAB“ (All Cops Are Bastards). Letztlich wurden die Ermittlungen jedoch eingestellt.

Grund hierfür wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem ähnlichen Fall gewesen sein, die „ACAB“ als Kollektivbeleidigung eingestufte, weshalb sie von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist.

Die Rot-Schwarze Hilfe warnt dennoch die Fans des 1. FC Nürnberg, Fahnen mit dieser ohne ähnlichen Abkürzungen zu verwenden, da man Probleme kriegen könnte, wenn die Beleidigung zum Beispiel einzelne Polizeibeamte anspricht. Im vorliegenden Fall soll der Einsatzleiter Anzeige erstattet haben. (Faszination Fankurve, 06.12.2016)


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Beleidigung durch Hochhalten eines Banners mit der Ziffernfolge 1312

Da staunte RSH-Mitglied Max Maus (Name von der RSH geändert) nicht schlecht. Nach einem ruhigen Stadionbesuch ohne Zwischenfälle in der Allianz-Arena in München flatterte eine Vorladung von der Polizei ins Haus. Eine Beleidigung solle er dort begangen haben.

Was war passiert? Zusammen mit anderen Personen hielt Max im Stadion ein Banner in die Höhe, an dessen Rand die Zahlenreihenfolge 1312 zu lesen war. Dies erspähte die vor Ort befindliche Polizei und fühlte sich hierdurch beleidigt. Schließlich sei die Zahlenreihenfolge das Synonym für die Buchstabenfolge ACAB, was für „All Cops Are Bastards“ stehe. Der Einsatzleiter der Polizei stellte deshalb Strafantrag unter anderem auch gegen Max wegen Beleidigung.

Anhand der vom Vorfall gefertigten Videos waren die Beteiligten dann auch schnell von einem SKB identifiziert und die Vorladungen verschickt. Der von Max beauftragte RSH-Anwalt riet diesem indes Ruhe zu bewahren und zunächst abzuwarten, da er das Verhalten nicht für strafbar halte.

Zu Recht: Nicht allzu lange danach wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen nach § 170 II StPO eingestellt: Zwar beinhalte das Hochhalten eines Banners mit der Ziffernfolge 1312 auch ein beleidigendes Element. Es handele sich jedoch vorliegend um eine sog. Kollektivbeleidigung, der es an der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu fordernden Individualisierung fehle. Oder einfacher ausgedrückt: Da keine konkreten Polizeibeamten beleidigt wurden, sondern nur die Polizei in ihrer Gesamtheit, war das Verhalten vom Recht Max auf Meinungsfreiheit gedeckt und somit nicht strafbar.

Aber Vorsicht: Nichtsdestotrotz kann vor der Verwendung von ACAB, der Ziffernfolge 1312 oder anderen Synonymen hierfür auf Bannern nur gewarnt werden. Ein Ermittlungsverfahren hat man ganz schnell am Hals, wie der geschilderte Fall zeigt. Außerdem ist die rechtliche Problematik rund um ACAB selbst für Juristen mitunter schwierig. Für den juristischen Laien wird sie indes sicher nicht mehr zu überblicken sein. Als „Freifahrtschein“ sollte der obige Bericht daher keineswegs verstanden werden, im Gegenteil: Änderte man nur Kleinigkeiten am beschriebenen Vorfall, so kann aus straflosem ganz schnell strafbares Verhalten werden.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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