27.03.2017 - 1. FC Nürnberg

Polizei sah in harmloser Nachricht ein Geständnis


Ein Fan des 1. FC Nürnberg, der wegen eines nichtssagenden Fotos eine Festnahme, eine Wohnungsdurchsuchung und die Auswertung seines Mobiltelefons über sich ergehen lassen musste, bekam wegen einer Nachricht mit schulischem Inhalt an eine Klassenkameradin Probleme.

Die Polizei wertete die Nachricht, bei der es um eine schulische Prüfung ging, für die sich der Club-Fan nicht gut vorbereitet fühlte, als Geständnis für eine Körperverletzung beim Fußball. (Faszination Fankurve, 27.03.2017)


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Ruppig ging es zu, als RSH-Mitglied Otto Hansig (Name von der RSH geändert) festgenommen wurde. Aus dem Auto herausgezerrt, Festnahme direkt nach einem Heimspiel.

Der Grund hierfür: Man hatte anhand Bildern festgestellt, dass Otto bei einem Spiel, bei dem es zu einer Körperverletzung kam, anwesend war. Wohlgemerkt, die Anwesenheit bei dem Spiel und die dortige Nähe zu einer Gruppe, in der man den oder die Täter vermutete, war der Grund für den Verdacht. Nachdem Otto bis dato nicht gerade als Krawallbruder aufgefallen und den Behörden bzw. insbesondere den SKB daher nicht bekannt war, hatte man eine sogenannte Fahndungshilfe, also ein Bild mit seinem Gesicht, produziert und im Stadion nach ihm gesucht. Dort wurde er auch prompt erkannt und es kam später zu der beschriebenen Festnahme.

Obwohl es außer der Tatsache, dass man ein Foto mit der Anwesenheit bei besagtem Spiel hatte, nicht allzu viele Verdachtsmomente gegen Otto persönlich gab, wurde im Anschluss direkt seine Wohnung durchsucht und selbstverständlich auch sein Mobiltelefon ausgewertet. Nach Auffassung der Ermittler fand sich dort quasi ein Geständnis. Er hatte nämlich einer weiblichen Person eine Nachricht des Inhalts gesendet, dass er in den letzten Tagen etwas Mist gebaut habe und deshalb nunmehr nicht in die erste Reihe wolle. Kaum falsch interpretierbar: Otto hatte die Körperverletzung begangen und wollte nun am nächsten Spieltag nicht in vorderster Front des Fanblocks stehen, da man ihn dort natürlich leichter entdecken hätte können.

Unabhängig davon, dass Otto sich für einen so gemeinten Inhalt seiner Aussage schon erst einmal hätte vorstellen müssen, dass man im Stadion mit einem Bild nach ihm suchen würde (und dabei so blöd sein, dann trotzdem hin zu gehen), war der Grund für seine Nachricht indes insgesamt ein ganz anderer. Otto, der zu dieser Zeit neben seiner Eigenschaft als Fußballfan auch noch einer schulischen Ausbildung nachging, hatte eine Klassenkameradin kontaktiert, da er bei der nächsten Prüfung aufgrund einer etwas dürftigen Vorbereitung eben nicht in der ersten Reihe sitzen wollte. Warum man das nicht möchte, kann sich jeder, der selbst einmal eine Schule besucht hat, sicherlich vorstellen.

Immerhin: Nachdem in den Akten durch die Polizei bereits vermerkt worden war, dass Otto ja durch diese Nachricht seine Schuld bestätigt habe, wurde auf Antrag des Anwalts eine Vernehmung der Klassenkameradin vorgenommen. Diese bestätigte den schulischen Hintergrund der Nachricht. Mehr als ein Foto mit der Anwesenheit bei dem Spiel blieb also aktuell nicht übrig.

Trotzdem gab Otto freiwillig eine DNA-Probe ab. Diese bestätigte, dass er nicht in Kontakt mit dem Opfer gekommen war. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Otto hat freilich keinerlei Entschuldigung zu hören bekommen.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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