26.09.2019 - FC St. Gallen

Polizei verbietet Fahnen & Choreografien in St. Gallen


Beim FC St. Gallen-Heimspiel gegen Servette Genf feierte die Ultràgruppe Saint Brothers am vergangenen Samstag den eigenen zehnten Geburtstag. Neben Choreografien zu Beginn der ersten und zweiten Halbzeit wurden bei diesem Spiel auch mehrere Pyroshows durchgezogen, was der Polizei ganz und gar nicht gefiel.

Im Espenblock wurde schon zur Choreografie der Saint Brothers vor Anpfiff der Partie Rauch gezündet. Anschließend brannten im weiteren Spielverlauf immer mal wieder Bengalische Fackeln ab, mal nur vereinzelt oder auch mal in einer größeren Pyroshow. Mit einem Spruchband machten FC St. Gallen-Ultras am Samstag dem eigenen Verein deutlich, dass eine mögliche Verbandsstrafe für diese Pyroaktionen durch die Erhöhung des Bierpreises zur Saison 2019/2020 schon finanziert sei.

Im Nachgang der Partie kritisierte die Polizei aus St. Gallen das Abbrennen von Pyrotechnik durch die FC St. Gallen-Fans. Laut Auffassung der Beamten hätte „eine erhebliche Gefahr für die Menschen im Stadion“ bestanden, obwohl es keine Verletzten gegeben haben soll. Die Polizei hat dem FC St. Gallen nun Auflagen für das kommende Heimspiel erteilt. Wenn der FC St. Gallen am kommenden Samstag den FC Thun im heimischen Stadion empfängt, sind den FC St. Gallen-Fans im Espenblock sämtliche Fahnen und Choreografien verboten. Die Polizei will so verhindern, dass sich Pyrozünder unter Fahnen vermummen und anschließend Pyrotechnik zünden können.

„Um die Sicherheit im und um das Stadion zu gewährleisten, macht die Stadtpolizei St.Gallen dem FC St.Gallen für die kommenden Heimspiele Auflagen. Diese beinhalten zum einen konkrete Sicherheitsmassnahmen im und um das Stadion und zum anderen ein Verbot von Fahnen und Choreo-Material im Sektor D für das nächste Heimspiel vom 28. September 2019. Das Verbot gilt vorerst für ein Heimspiel und wird damit begründet, dass Personen, die sich im Rahmen von Pyro-Aktionen vermummen, mit Fahnen oder Choreo-Material gedeckt wurden. Die Stadtpolizei St.Gallen behält sich vor, dieses Verbot bei erneutem Fehlverhalten auf weitere Heimspiele auszudehnen sowie weitere Massnahmen einzuleiten. Unabhängig davon unterstützt die Stadtpolizei St.Gallen die Haltung der Konferenz kantonaler Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), welche unter anderem wirksame Eingangskontrollen der Veranstalter mit Abtasten verdächtiger Personen, den Ticketverkauf und Einlass ins Stadion nur gegen Identifikation sowie die Abschaffung von Stehplätzen zugunsten von Sitzplätzen fordert“, teilte die Stadtpolizei St. Gallen zu den ausgesprochenen Auflagen mit.

Erfahrungen zeigen, dass Verbote von Fanmaterialien in der Vergangenheit weder in der Schweiz, noch in Deutschland dazu geführt haben, dass Fanszenen auf den Einsatz von Pyrotechnik verzichten. Im Gegenteil setzen manche Fanszenen in solchen Fällen sogar verstärkt auf Pyro, wenn ihnen andere Mittel der optischen Unterstützung in Form von Fahnen und Choreografien untersagt werden. Wie die Fanszene des FC St. Gallen mit dem Fahnen- und Choreografie-Verbot umgehen wird, zeigt sich am Samstag. (Faszination Fankurve, 26.09.2019)


Fanfotos FC St. Gallen




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