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Im Vorfeld der DFB-Pokal Erstrundenpartie zwischen Dynamo Dresden und RB Leipzig wurden die Personalien von 28 Dynamo Dresden Fans von der Polizei aufgenommen, da die Fans T-Shirts mit der Aufschrift „ACAB“ oder „Bullenschweine“ trugen.
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden leitete einige Tage später Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die betroffenen Personen ein. Für das Ordnungsamt sollen die T-Shirts eine grobe ungehörige Handlung gewesen seien, die dazu geeignet gewesen wären, die Allgemeinheit zu belästigen oder gar zu gefährden. Daraufhin wurde Dr. Andreas Hüttl, Mitglied der AG Fananwälte und Partner der Schwarz-Gelben Hilfe von den Dresdner Fans eingesetzt. Vor wenigen Wochen wurde nun der Großteil der 28 Verfahren eingestellt. Die Kosten der Verfahren muss die Stadt Dresden tragen.
In der Stellungnahme der Schwarz-Gelben Hilfe wurde der Prozess u.a. wie folgt kommentiert: „Nicht nur aus unserer Sicht stellte das Vorgehen der Polizei am Spieltag und die Einleitung der Verfahren durch das Ordnungsamt Dresden im Nachgang einen Versuch dar, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema “ACAB” und damit die, durch das Grundgesetz geschaffene, Freiheit auf Meinungsäußerung aller zu unterhöhlen.“
In der Urteilsverkündung eines Karlsruher Verfassungsrichtershieß es im Juni 2016, dass das Tragen von T-Shirts mit der Aufschrift „ACAB“ nicht ohne weiteres strafbar sei, da es sich um eine Äußerung im Sinne der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit handelt. (Faszination Fankurve, 24.11.2016)