17.04.2012 - 1. FC Nürnberg

Polizisten wegen Falschaussage angezeigt


Die Räumung des Lokals einer Nürnberger Fangruppe zog gerichtlicher Prozesse nach sich. Es kam zu Anzeigen gegen acht FCN-Fans die an anschließenden Tumulten beteiligt gewesen sein sollen. Zwei Angeklagte waren zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht vor Ort, wie die Rot Schwarze Hilfe berichtet.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot Schwarzen Hilfe:

Nach Lokalräumung – Lügenden Polizisten angezeigt

Am 11.06.2011 räumte die Nürnberger Polizei ein früheres Lokal einer Nürnberger Fangruppierung wegen angeblicher Ruhestörung. Im Anschluss an die Räumung zeigten sich nach Auffassung der Polizei einige Gruppenmitglieder aggressiv und bewarfen die Beamten mit Flaschen und verschiedenartigen Gegenständen.

Acht Personen wurden anschließend rund um die Fürther Straße festgenommen und zur Polizei gebracht. Dort befand sich bereits der von der Polizei als Mieter des Lokals verantwortlich gemachte, der bereits vor der Lokalräumung in Polizeigewahrsam genommen worden war.

Nun kam es zum Gerichtsverfahren gegen einen Teil der Festgenommenen. Wegen Vorwurf des Landfriedensbruchs. Die Verfahren wurden überwiegend eingestellt.

Doch ein Polizeibeamter tat sich ganz besonders hervor. Und bekommt deshalb nun mächtig Probleme. Er echauffierte sich dermaßen, dass sogar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer von „Belastungseifer“ sprach.

15 Meter weit habe ein Angeklagter einen orangenen Straßenmülleimer geworfen. Das klang nach Weltrekord.

Doch es kam noch schlimmer. Zwei Personen verdächtigte er völlig zu Unrecht. Dies brachte ihm nun die Anzeige eines der Verteidiger ein. Denn der Polizeiobermeister behauptete bereits in seiner Vernehmung bei der Kriminalpolizei, alle neun Personen im Gewahrsam wären zuvor von ihm in der Gruppe gesehen worden, die Flaschen auf die Beamten geworfen hatten. Er warf ihnen also die Teilnahme an einem Landfriedensbruch vor. Doch: Das konnte nicht stimmen. Denn eine Person war bereits lange vorher in Gewahrsam gebracht worden. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb auch das Ermittlungsverfahren gegen den Neunten ein.

Und: In der Hauptverhandlung behauptete nun der übereifrige Polizeiobermeister, er erkenne alle „fünf“ Angeklagten eindeutig wieder. Alle seien in dem „Pulk“ gewesen, aus dem heraus Flaschen auf die Beamten geworfen wurden. Auf Nachfrage des RSH-Anwalts in der Hauptverhandlung: „Ich bin mir hundertprozentig sicher.“

Dumm nur: Einer der fünf Angeklagten saß bei Gericht wegen einer ganz anderen Sache. Sein Verfahren hatte weder etwas mit dem Vorfall vom 11.06.2011 zu tun noch gehörte er zu der Fan-Gruppe. Und obwohl ihm der Verteidiger dies vorhielt, korrigierte der Polizeiobermeister seine Aussage nicht. Ein Glück für den fünften Angeklagten, dass auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft nichts von den Behauptungen des Beamten hielten, sonst wäre er möglicherweise noch wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden.

Nach Auffassung des RSH-Anwalts muss die Staatsanwaltschaft nun prüfen, ob sich der Beamte wegen uneidlicher Falschaussage und falscher Verdächtigung in zwei Fällen strafbar gemacht hat. Er hat deshalb am 05.04.2012 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gestellt.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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