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Die Ingewahrsamnahme eines Hansafans vor der Partie gegen den FC St. Pauli im November 2011 war rechtswidrig. Dies teilt die Blau Weiß Rote Hilfe, die es sich zur Aufgabe gemacht hat Fans des FC Hansa Rostock rechtliche Hilfestellung zu leisten, auf ihrer Internetseite mit.
Der betroffene Hansafan war am Abend vor dem Heimspiel des FCH gegen St. Pauli vor seiner Wohnung aufgesucht worden und bis zum frühen Abend des nächsten Tages - nach Spielende - in der JVA Bützow gefangen gehalten worden.
Den Haftbefehl hatte das Amtsgericht Rostock auf einen Antrag der Polizei ausgesprochen, da eine Begehung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat befürchtet wurde. Als Begründung brachte das Amtsgericht hervor, wonach der Betroffene bereits öfters gewalttätig in Erscheinung getreten sein soll.
Grundsätzlich wäre es nach Angaben der Blau Weiß Roten Hilfe so, dass zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat jemandem die Freiheit entzogen werden kann, wenn dies nicht anders möglich ist. Wenn ein entsprechender Haftbeschluss erlassen werden soll, müsse der Betroffene jedoch vorher von einem Richter angehört werden.
Einige Monate später hat das Landgericht Rostock nachträglich entschieden, dass die freiheitsentziehende Maßnahme allein aufgrund der fehlenden Anhörung rechtswidrig war. Die vollständige Mitteilung findet Ihr auf der Internetseite der Blau Weiß Roten Hilfe. (Faszination Fankurve, 15.05.2013)